Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach DBU Hygienekonzept

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Buzut
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Re: Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach DBU Hygienekonzept

Beitrag von Buzut »

Wenn alle auf sich und andere achten wird es keine Probleme geben beim Billard.
Bzw. Das Risiko im Restaurant ist in etwa gleich zu setzen.

Bei uns im Verein bedeutet das nicht einhalten der Hygieneregeln 2 Wochen Hausverbot. Das zieht.
LochNess
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Re: Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach DBU Hygienekonzept

Beitrag von LochNess »

in bayern darf man ja ab 8.6. wieder indoorsport betreiben. jetzt hatte jeder die hoffnung, dass dann natürlich auch das billardspielen in öffentlichen billardhallen wieder erlaubt sein würde. allerdings macht grade eine meldung die runde, dass billardcenter weiterhin geschlossen bleiben müssen

siehe hier...
https://scontent-muc2-1.xx.fbcdn.net/v/ ... e=5EFDE50A

ist das haltbar? ich meine alle vereinsheime dürfen aufsperren, aber billardhallen nicht? ich kotze im strahl
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SINCERITAS
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Re: Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach DBU Hygienekonzept

Beitrag von SINCERITAS »

Wir können in Sachsen zum Glück jetzt schon (seit knapp 2 Wochen) wieder spielen - aber naja: unser Verein ist auch in einem gewerblichen Lokal. War heute wieder das erste Mal seit 2.5 Monaten an einem ordentlichen 9ft Tisch... fühlte sich crazy an^^

Bei uns im Lokal bleibt alles mehr oder weniger beim alten, nur halt dass nur jeder zweite Tisch herausgegeben werden darf und zahlende Gäste jetzt etwas bevorzugter behandelt werden als die "umsonst" spielenden Vereinsmitglieder - d.h. die haben Vorrang wenn es mit den Tischen knapp wird. Da aber aktuell eh praktisch niemand da ist, außer Vereinsspieler, hat diese Regelung gefühlt gar keinen impact.
kind regards,
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Schopi68
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Re: Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach DBU Hygienekonzept

Beitrag von Schopi68 »

Ich bin jetzt langsam doch ein wenig verwundert, daß es keine Aktualisierungen für das Hygienekonzept der DBU mehr gab.

Wie durchdacht das Konzept der DBU ist, sieht man imho am fehlenden Hinweis, wie denn bei einem stets einzuhaltenden Mindestabstand von 2m das Ausstoßen durchzuführen ist.

Mit dem Passus "Im Mannschaftsspielbetrieb dürfen je vorhandenem Billardtisch maximal 2 Sportler gleichzeitig anwesend sein, wobei jederzeit sichergestellt sein muss, dass die Abstandsregel von 2 Metern zwischen den Billardtischen eingehalten wird." ist implizit schon genannt, daß keine Doppel (mit 4 anwesenden Sportlern) mehr durchgeführt werden können.

Dazu sind diese Vorgaben ja zwischenzeitlich überholt. In Bayern beispielsweise gilt das allg. Abstandsgebot seit dem 22.6. gemäßt der 6. BaylfSMV nicht mehr (BLSV, 30.7. Handlungsempfehlungen).
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holli
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Re: Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach DBU Hygienekonzept

Beitrag von holli »

Da steht aber „2 Metern zwischen den Billardtischen“, nicht „zwischen den Spielern“.
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1984
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Re: Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach DBU Hygienekonzept

Beitrag von 1984 »

Zur Info:

Die Doppel wurden in dieser Woche beschlossen. LOL

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Re: Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach DBU Hygienekonzept

Beitrag von Schopi68 »

holli hat geschrieben:Da steht aber „2 Metern zwischen den Billardtischen“, nicht „zwischen den Spielern“.


Jo, fiel mir auch auf. Ist echt lustig, wie sie in dem Dokument mehrfach von der "Abstandsregel von 2 Metern zwischen den Billardtischen" sprechen.

https://portal.billardarea.de/img/cms/u ... 705500.pdf

Sonderbarerweise wird nirgends diese Abstandsregel näher definiert.

In Punkt 1. Allgemein, Abs. 2 steht
"Aufgrund der bereits bestehenden Vorgaben der Spiel-freiheit um einen Billardtisch beträgt die Fläche, in der sich diese 2 Sportlern*innen an einem Billardtisch aufhalten, ca. 20 - 35 m² (unterschiedliche Tischmaße). Der Sportler, der nicht am Spiel ist, befindet sich in ausreichender Entfernung zum anderen Sportler. "

Also wieder nur zwei Sportler pro Tisch. Wie die "ausreichende Entfernung zum anderen Sportler" definiert ist, steht dort jedoch nicht. Gehen wir aber mal von 2m aus. Wenn nun ein Billardtisch die Außenmaße von 2,9x1,6 m hat und wir davon ausgehen, daß der Spieler in 1m Abstand um den Tisch läuft, dann muß - damit sich der Spieler frei bewegen kann - der zweite Spieler sich nochmals 2m von diesem gedachten Rechteck mit 3,9x2,6m entfernt aufhalten. Macht also eine benötigte Fläche von 5,9x4,6m, entsprechend 27 m²/Tisch. Das dürfte sich in den meisten Lokalen nur erreichen lassen, wenn die Hälfte der Tische gesperrt wird (Da entgegen der genannten Vorgaben zur Spielfreiheit um einen Billardtisch in der Praxis sich die Flächen benachbarter Tische doch eigentlich immer überlappen).

Nun wieder zum Wettkampfbetrieb: Liga wird meist auf 4 Tischen gespielt. Etliche Lokale haben auch nur 4 Tische hierfür zur Verfügung. Wenn da nun jeder zweite Tisch gesperrt wird - wie ist da die Wiederaufnahme des Ligabetriebs noch durchführbar?

Aber unter Punkt 1. Allg. Abs. 4 steht es dann doch: "Sportler haben untereinander einen Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten"

Damit zurück zum Ausstoßen. Im Absatz 1 des Dokuments wird schon die fehlerhafte Annahme getroffen: "Ein Billardspiel wird von 2 Sportlern*innen vollkommen kontaktlos betrieben, die sich abwechselnd am Billardtisch befinden."

Darauf baut das alles auf. Beim Ausstossen ist das schlichtweg falsch und würde nicht dem Regelwerk entsprechen, beim Stoßwechsel/Doppel wird es in der bisherigen Praxis oft auch anders gehandhabt.

Das hier ist jetzt der krönende Abschluß:

"Vor Betreten der Vereinsräume und vor Beginn eines jeden Billardspiels haben sich die Sportler die Hände gründlich mit Wasser und Seife zu waschen"

Sollen die Vereine jetzt vor Ihrer Tür Vorrichtungen zum Händewaschen anbringen?

Aber es geht ncoh weiter: Eine Zeile davor wird noch geschrieben: "Der Verein stellt Desinfektionsmittel in ausreichender Menge zur Verfügung". Ja was nun? Wenn ich mir die Hände wasche, benötige ich keine Desinfektionsmittel, wozu dann diese Vorgabe? Oder bezieht sich das hier genannte Desinfektionsmittel auf das für Bandenrahmen und Kugeln zu verwendende?

Für mich liest sich das ganze Dokument, als wäre es zwischen dem dritten und achten Bier verfasst worden. Da werden vielfach Dinge doppelt genannt, dafür andere (Prämissen) unerklärt gelassen.
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tintin
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Re: Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach DBU Hygienekonzept

Beitrag von tintin »

Das ganze Spiel an sich ist im aktuellen Fokus unsinnig. Selbst wenn man einen Schiedsrichter mit Handschuhen hat, der die Kugeln auflegt und die Spieler zu keinem Zeitpunkt die Kugeln berühren, so berührt man doch permanent den Bandenrahmen und legt unentwegt die Hand auf das Tuch. Spielt man gegen einen Infizierten gibt es wohl kein entrinnen.

In unserem Verein werden wir im August mal einen internen Spieltag probeweise durchführen, aber ich muss bei allem Optimismus schon eingestehen, sollte ein Covid19 erkrankter anwesend sein, wird es sehr wahrscheinlich, dass er jemanden anstecken wird.
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holli
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Re: Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach DBU Hygienekonzept

Beitrag von holli »

@schopi68:
Ja, diese seltsamen Ungereimtheiten bzgl. Händewaschen, Desinfektion, 2m-Abstand, Ausspielen usw. sind mir gleich nach der ersten Veröffentlichung aufgefallen. Dass die diese unqualifizierten Formulierungen tatsächlich so durchwinken, ist in meinen Augen nur schwer zu erklären. Vielleicht hat das dritte bis achte Bier ja tatsächlich etwas damit zu tun :lac: . Aber mal im Ernst: Wie können die Entscheider so etwas übersehen???

@tintin:
Genau diese Probleme waren absehbar. Auch deshalb war ich von Anfang an für eine Angleichung der Saison an das Kalenderjahr. Das hätte uns - insbesondere in Anbetracht der Gefahr einer zweiten Welle (Corona-Leugner mögen sich hier bitte mal zurückhalten) - ein wenig „Luft“ verschafft; neben anderen Vorteilen.
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Re: Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach DBU Hygienekonzept

Beitrag von Vighor »

und ich dachte die 2 Meter regel gibt es nur im Wald ;)
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Schopi68
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Re: Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach DBU Hygienekonzept

Beitrag von Schopi68 »

tintin hat geschrieben:Das ganze Spiel an sich ist im aktuellen Fokus unsinnig. Selbst wenn man einen Schiedsrichter mit Handschuhen hat, der die Kugeln auflegt und die Spieler zu keinem Zeitpunkt die Kugeln berühren, so berührt man doch permanent den Bandenrahmen und legt unentwegt die Hand auf das Tuch. Spielt man gegen einen Infizierten gibt es wohl kein entrinnen.

In unserem Verein werden wir im August mal einen internen Spieltag probeweise durchführen, aber ich muss bei allem Optimismus schon eingestehen, sollte ein Covid19 erkrankter anwesend sein, wird es sehr wahrscheinlich, dass er jemanden anstecken wird.


Die ganze Sache mit dem Berühren von Gegenständen sehe ich nicht sehr kritisch. Eine Infektionsgefahr besteht erst, wenn Du Dich an der verkeimten Hand verletzt oder mit dieser im Gesicht rummachst. Einfach nach dem Spiel Hände waschen oder desinfizieren und Du bist diesbezüglich auf der sicheren Seite. Das mache ich eh seit vielen Jahren so, ich weiß, wie viele Spieler an Spieltagen oder Turnieren einem auch mit Erkältungen ohne Nachzudenken die Hand schütteln.

Viel wichtiger wird zukünftig das ständige Durchlüften der Räume sein um die Keimzahl in der Luft niedrig zu halten. Einen MNS beim Spielen zu tragen halte ich für sinnvoll und auch leicht durchführbar - nur beim Essen/Trinken ist er unpraktisch.

Ich selbst habe zwischenzeitlich so ziemlich jeden Mundschutz von Community- über OP-Maske bis FFP mit und ohne Ventil ausprobiert und muß sagen, alle körperlichen Tätigkeiten bei denen mir nicht gerade der Schweiß über das Gesicht läuft, sind damit problemlos auch über einen ganzen Arbeitstag möglich.
Mit Maske fasst man sich auch nicht mehr so oft in die Augen oder lutscht an den Fingern. ;)

Aber Du hast da natürlich Recht, irgendeiner wird sich sicher anstecken wenn ein erkrankter da ist. Es fällt vielen Menschen schwer, sich nicht ins Gesicht zu fassen, auch vergisst man mal das Händewaschen etc.

Spannend bleibt in diesem Zusammenhang die Frage, wie stark die Aerosolausbreitung am Infektionsgeschehen beteiligt ist. Derzeit gibt es diesbezüglich ja immer wieder sich widersprechende Studien heraus (wobei ich persönlich der Ansicht bin, die Aerosolausbreitung ist ein sehr wichtiger Faktor). Sollten sich die Relevanz der Infektionen über Aerosole bestätigen, sind eh so ziemlich alle bisherigen Hygienekonzepte für die Mülltonne.

Im Büro bin ich seit vielen Jahren während der Erkältungszeit ultrapingelig, sobald ich meinen Arbeitsplatz verlasse achte ich darauf, was ich anfasse und wasche mir bevor ich zurückkehre gründlich die Hände, bzw. desinfiziere sie (da ich mir am Arbeitsplatz doch öfter ins Gesicht fasse). Dennoch weiß ich, wenn ein Kollege bei mir im Büro erkältet ist, habe ich es einige Tage später auch, trotz all dieser Maßnahmen. Schmierinfektion ist da aufgrund meines Verhaltens so gut wie ausgeschlossen, Aerosol ist da laut heutigem Stand der Medizin eigentlich ausgeschlossen, Tröpfcheninfektion auch, da die Kollegen mehr als 1,5m entfernt sind. Es stellt sich die Frage, was übersehen wurde (ich für meinen Teile denke schon seit vielen Jahren, die Übertragung per Aerosol ist doch auch bei Erkältungen ein relevanter Faktor).

Auf jeden Fall war ich sicher seit 10-20 Jahren nicht mehr so lange ohne irgendeine Erkältung wie seit Februar. MNS und social Distancing sei Dank. :) Alleine deswegen schon bin ich dafür, MNS gesellschaftlich als Normal zu akzeptieren (was ja, wie man an den derzeitigen Demonstrationen sieht, aktuell eher gegenteilig ist: Teile der Gesellschaft sehen im MNS ein negatives Symbol).

Added in 12 minutes 7 seconds:
holli hat geschrieben:@schopi68:
Ja, diese seltsamen Ungereimtheiten bzgl. Händewaschen, Desinfektion, 2m-Abstand, Ausspielen usw. sind mir gleich nach der ersten Veröffentlichung aufgefallen. Dass die diese unqualifizierten Formulierungen tatsächlich so durchwinken, ist in meinen Augen nur schwer zu erklären. Vielleicht hat das dritte bis achte Bier ja tatsächlich etwas damit zu tun :lac: . Aber mal im Ernst: Wie können die Entscheider so etwas übersehen???


Man sollte es konsequent umsetzen und in jeden Spieltagsbericht einen Protest hineinschreiben, der Gegner habe sich beim Ausstoßen nicht an die 2m Abstand gehalten. :)

Mir scheint diese Hygienekonzepte (nicht nur bei der DBU) werden schnell zusammengeschustert in der Hoffnung, daß sie von den jeweiligen Behörden akzeptiert werden mit dem Wissen, es wird eh völlig anders gehandhabt als angegeben.

Ich kenne das auch von anderen Arbeitsplätzen bei denen die Arbeitgeber umfangreiche Hygienekonzepte erlassen haben:
Da wird dann mit MNS gearbeitet, niemand darf den anderen anfassen, alle Gegenstände werden regelmäßig desinfiziert, die Personenzahl in den Räumen wird begrenzt... und in den Arbeitspausen sitzen genau die gleichen Personen dicht beisammen in einem Pausenbereich am Tisch, tragen keinen MNS, umarmen sich zur Verabschiedung, reichen sich Getränke, spielen Karten etc.
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axsg
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Re: Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach DBU Hygienekonzept

Beitrag von axsg »

Hier der Inhalt einer PDF-Datei:

Konzeption für den Wiedereinstieg
in das vereinsbasierte Sporttreiben für den Billardsport
Version: 04.08.2020
Seite 1 von 4
Deutsche Billard-Union e.V. ● Altenhöfener Str. 42, D-44623 Herne ● Tel.: +49 (0) 2323 960 4239 - Fax: +49 (0) 2323 960 4240
E-Mail: info@billard-union.de ● Internet: www.billard-union.de
Diese Konzeption beschreibt die mögliche Realisierung eines Wiedereinstiegs in den Trai-nings-, Sport- und Wettkampfbetrieb innerhalb der Deutschen Billard-Union (DBU), den Lan-desverbänden und den zugehörigen Vereinen. Die getroffenen Aussagen treffen jeweils unter dem Vorbehalt zu, dass vorrangig zu beach-tende Bundes- bzw. Landesgesetze bzw. regionale oder örtliche Regelungen ihnen nicht entgegenstehen.
Der Wiedereinstieg in das Vereinsleben ist aus sozialen Gesichtspunkten sehr wichtig für die Bevölkerung und die Entwicklung von Jugendlichen.
Zentraler Bestandteil ist das Bewusstsein der Aktiven und Vereine, dass eine Öffnung für den Sport noch mehr individuelle Verantwortung für den Einzelnen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung der COVID-19 Pandemie bedeutet. Das vorbildliche Verhalten bei der Selbstbeschränkung der privaten Kontakte gemäß den Vorgaben der Gesetzgeber/Behörden sowie eine strikte Einhaltung/Umsetzung der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen, ist unumgänglich!
1. Allgemein
Der Billardsport in allen Spielarten (Poolbillard, Snooker, Karambolage) und Disziplinen kann ohne jeden Körperkontakt ausgeübt werden. Die Einhaltung eines Mindestabstands kann vorgegeben werden, ohne das Spiel zu beeinflussen.
Ein Billardspiel wird von 2 Sportlern kontaktlos betrieben, die sich abwechselnd am Billard-tisch befinden. Aufgrund der bereits bestehenden Vorgaben der Spielfreiheit um einen Bil-lardtisch beträgt die Fläche, in der sich diese 2 Sportler an einem Billardtisch aufhalten, ca. 20 - 35 m² (unterschiedliche Tischmaße). Der Sportler, der nicht am Spiel ist, befindet sich in ausreichender Entfernung zum anderen Sportler.
Turnierbillardtische für den Wettkampf sind aufgrund der Bauart (400 - 1.200 kg) nur in ge-schlossenen Räumen und stationär verwendbar. Der Zubehörhandel bietet Outdoortische an, welche im Bereich von Jugend- und Breitensport als Trainingsutensilien genutzt werden können.
Basierend auf den anliegenden Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) werden die nachfolgenden Regelungen erlassen, um die Infektionsgefahr zu mini-mieren:
• Distanzregeln während des Sporttreibens bzw. beim Besuch einer Sportstätte sind in Ab-hängigkeit von den jeweils aktuell gültigen behördlichen Vorgaben zu beachten.
• Bei der Nutzung von Sportstätten wird die Vermeidung von Körperkontakten, häufigeres Händewaschen, die konsequente Einhaltung der Nies- und Hustenetikette, ausreichende Belüftung, die regelmäßige Desinfektion von stark genutzten Bereichen und Flächen und die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln in ausreichender Menge vorausgesetzt.
• Nach Möglichkeit sollen Ein- und Ausgänge getrennt werden. Soweit vorhanden, können hierzu evtl. vorhandene Notausgänge genutzt werden. Es ist eindeutig festzulegen, wo Eingang und Ausgang der Sportstätte sind. Sind Ein- und Ausgang identisch, sind Rege-lungen zu treffen, dass auf den Verkehrswegen der Sicherheitsabstand eingehalten wird.
• Die zulässige Zahl der Teilnehmer am Training bzw. an Wettbewerben orientiert sich an den jeweils aktuell gültigen behördlichen Vorgaben.
Konzeption für den Wiedereinstieg
in das vereinsbasierte Sporttreiben für den Billardsport
Version: 04.08.2020
Seite 2 von 4
Deutsche Billard-Union e.V. ● Altenhöfener Str. 42, D-44623 Herne ● Tel.: +49 (0) 2323 960 4239 - Fax: +49 (0) 2323 960 4240
E-Mail: info@billard-union.de ● Internet: www.billard-union.de
• Zur Dokumentation der anwesenden Personen sind Listen gemäß den jeweils aktuell gül-tigen behördlichen Vorgaben zu führen, die für Nachweiszwecke gemäß den örtlich gel-tenden Vorgaben aufzubewahren sind.
• Sportler haben beim Betreten und Bewegen in Vereinsräumen und wenn der Mindestab-stand nicht eingehalten werden kann – abgesehen von der sportlich aktiven Phase – ei-nen Mund-Nasenschutz zu tragen.
• Nach Betreten der Sportstätte und vor Beginn eines jeden Billardspiels haben sich die Sportler die Hände gründlich mit Wasser und Seife zu waschen.
• Sportler benutzen nur zur Sportausübung nur ihr eigenes Queue und ihre eigene Kreide (keine Hausqueues oder Queues fremder Personen).
• Im Rahmen der Sportausübung dürfen sich 2 Sportler gleichzeitig am Billardtisch befin-den, wobei sichergestellt werden muss, dass die jeweils geltenden Abstandsregeln einge-halten werden.
• Bei gemeinsam genutzten Sportgeräten, deren Bestandteilen bzw. Hilfsmitteln (Banden-rahmen, Billardkugeln, Hilfsqueues, Dreieck etc.) sind die Hygiene- und Desinfektions-maßnahmen konsequent einzuhalten.
• Auf die Zutrittsvoraussetzungen ist in geeigneter Weise am Eingang hinzuweisen.
2. Spiel- und Sportbetrieb (eigenständige Ausübung der Sportart ohne Anleitung)
Hierunter versteht man im Billardsport das eigenständige Trainieren/Üben im Vereinsheim oder in einer öffentlichen Spielstätte (Billardcenter). Die Regelungen unter „1. Allgemein“ finden Anwendung.
3. Trainingsbetrieb (unter Anleitung eines Übungsleiters/Trainers)
Trainingsbetrieb ist im Billardsport die Durchführung von Kaderlehrgängen auf Bundes- und Landesebene. Die Größe der Trainingsgruppen - die im Optimalfall dann auch stets in der gleichen Zusammensetzung zusammenkommen - orientieren sich an den jeweils aktuell gül-tigen behördlichen Vorgaben. Die Teilnehmer werden vom Bundes- bzw. Landesverband im Vorfeld festgelegt. Die Vorgaben unter „1. Allgemein“ sind einzuhalten.
Jeder Sportler aus dem Bundes- bzw. Landeskader erklärt vor einem geplanten Kaderlehr-gang in einem Fragenbogen, unter keinen für COVID-19 typischen Symptome zu leiden. Die Prüfung der Bögen wird von den Bundes- bzw. Landesverbänden übernommen. Sportler mit Symptomen für COVID-19 werden zu Lehrgängen nicht zugelassen bzw. bei spontanem Auftreten der Symptome ausgeschlossen.
• Der Trainingsbetrieb findet anhand konkreter Belegungspläne und unter Anleitung eines Übungsleiters / Trainers bzw. einer sonstigen Aufsichtsperson statt. Diese Person hält zu allen Teilnehmern immer einen Abstand von 1,5 Metern ein und hat mit Körperkontakt verbundene Hilfestellungen zu unterlassen. Wenn sie erkrankt, kann kein Training statt-finden!
• Die Teilnahme an Trainingsveranstaltungen ist freiwillig und obliegt der Eigenverantwor-tung des Teilnehmers bzw. der Erziehungsberechtigten.
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Version: 04.08.2020
Seite 3 von 4
Deutsche Billard-Union e.V. ● Altenhöfener Str. 42, D-44623 Herne ● Tel.: +49 (0) 2323 960 4239 - Fax: +49 (0) 2323 960 4240
E-Mail: info@billard-union.de ● Internet: www.billard-union.de
• Es wird höchstes Verantwortungsbewusstsein von Sportlern und Vereinen hinsichtlich der Einhaltung der Maßnahmen gefordert. Jeder Sportler trainiert nur in der ihm zugewiese-nen Trainingsgruppe (Verein oder Kadertraining) mit einem festgelegten Trainingspartner.
• Vor und nach den Trainingseinheiten sowie in den Pausen sind Bandenrahmen, Billard-kugeln und evtl. benutzte Hilfsmittel (Hilfsqueues, Dreieck etc.) zu desinfizieren.
• Um einen kontaktlosen Wechsel zu ermöglichen, ist zwischen Trainingseinheiten eine ausreichend zu bemessene Pause einzulegen, während derer sich die Teilnehmer in den ausgewiesenen Bereichen aufhalten können.
• Nach Möglichkeit ist die Sportstätte vor und nach jeder Trainingseinheit intensiv zu lüften.
4. Wettkampfbetrieb
Unter Wettkampfbetrieb versteht sich der Einzel- und Mannschaftssportbetrieb für den die Vorgaben unter „1. Allgemein“ einzuhalten sind.
Der Wettkampfbetrieb der Deutschen Billard-Union ist derzeit bis 15.08.2020 ausgesetzt. Aktuell laufen alle Planungen dahingehend, dass möglichst ab Mitte September 2020 ein regulärer Wettkampfbetrieb wiederaufgenommen werden kann.
• Um das Ansteckungsrisiko bei der gemeinsamen An- und Abreise zu und von Wettkämp-fen zu minimieren, sollten die Teilnehmer*innen - analog zu Regeln im Öffentlichen Nah-und Fernverkehr - einen Mund-Nasenschutz tragen. Außerdem ist es sinnvoll, bei Fahr-gemeinschaften in denselben festen Gruppen unterwegs zu sein.
• Im Mannschafts- wie im Einzelsportbetrieb ergibt sich die Gesamtzahl der zulässigen Sportler zuzüglich zwingend erforderlichen administrativen Personals (Schiedsrichter, Schreiber etc.) aus den jeweils aktuell gültigen behördlichen Vorgaben.
• Im Mannschaftssportbetrieb dürfen am Billardtisch 2 Sportler gleichzeitig anwesend sein, wobei sichergestellt sein muss, dass die jeweils aktuell gültigen Abstandsregeln eingehal-ten werden.
• Einzelsportbetrieb ist nur möglich, wenn die Turniersysteme dahingehend angepasst wer-den, dass nur 2 Personen am Billardtisch zuzüglich zwingend erforderlicher Wettkampflei-tung und Schiedsrichter anwesend sind. Dabei muss sichergestellt sein, dass die jeweils aktuell gültigen Abstandsregeln eingehalten werden.
• Direkter körperlicher Kontakt (z.B. Begrüßung/Handshake, Abklatschen, Umarmung u.ä.) ist zu vermeiden.
• Evtl. notwendige Bandenentscheide haben Sportler getrennt an Kopf- und Fußbande aus-zuführen.
• Kann aufgrund von Spielsituationen die Abstandsregel nicht eingehalten werden (z.B. beim Doppel) ist ein Mund-Nasenschutz anzulegen.
• Zuschauer sind gemäß den jeweils aktuell gültigen behördlichen Vorgaben zugelassen, wobei Vorkehrungen zu treffen sind, um im Falle von Infektionen Kontakte nachverfolgen zu können. Daraus folgt, dass eventuell weniger Zuschauer in einer Wettkampfstätte zu-gelassen werden können.
Konzeption für den Wiedereinstieg
in das vereinsbasierte Sporttreiben für den Billardsport
Version: 04.08.2020
Seite 4 von 4
Deutsche Billard-Union e.V. ● Altenhöfener Str. 42, D-44623 Herne ● Tel.: +49 (0) 2323 960 4239 - Fax: +49 (0) 2323 960 4240
E-Mail: info@billard-union.de ● Internet: www.billard-union.de
Zudem sollte über Maßnahmen wie Anwesenheitslisten oder die Nutzung der Corona-Warn-App eine Nachverfolgung von Kontakten umgesetzt werden. Die konkreten Maß-nahmen müssen hier mit den regional zuständigen Gesundheitsbehörden abgestimmt werden.
5. Zugang zu Vereinsheimen und Umkleiden
Bei der Nutzung von Umkleiden und Duschen ist besonders die Einhaltung von ausreichen-den Abständen zu sichern. Daher ist darauf zu achten, die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in den Räumen aufhalten, zu begrenzen, sowie stets für ausreichend Belüftung zu sorgen.
Die Gastronomiebereiche können unter den jeweils geltenden Auflagen der Länder öffnen. In geschlossenen Räumen und wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist abgesehen von der sportlich aktiven Phase, der Einsatz eines Mund-Nasenschutzes sinnvoll.
6. Veranstaltungen und Versammlungen
Die Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen soll auf das absolut notwendige Maß reduziert werden und sind unter Beachtung der jeweils aktuell gültigen Abstands- und Hygieneregeln durchzuführen. Nach Möglichkeit soll auf eine Online-Durchführung ausgewi-chen werden.
7. Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
Angehörige von Risikogruppen sind besonders zu schützen. Soweit Angebote für diesen Personenkreis geplant werden und die betreffenden Personen diese in ihrer Verantwortung wahrnehmen wollen, ist ein besonderer Schutz vorzusehen (z.B. Individual- oder Kleinst-gruppentraining mit größtmöglichem Abstand).
Bei der Erstellung des vorstehenden Konzeptes haben wir Veröffentlichungen
• des Robert-Koch-Institut
• der Bundesregierung und der Landesregierungen
• der Gesundheitsämter
• des DOSB, der LSB und der Verbände des Spitzensportes
zu Rate gezogen.
axsg putzt weiter Tische und lernt die Geheimnisse des Billardtisches kennen.
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Re: Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach DBU Hygienekonzept

Beitrag von Schopi68 »

axsg hat geschrieben:Hier der Inhalt einer PDF-Datei:



Was möchtest Du uns damit sagen? Daß Du eine ganze Datei in ein Forum kopieren kannst?

Es wäre sinnvoll gewesen, nur einen Link zu posten und dazu zu schreiben, was sich inhaltlich geändert hat. ;)
Den Text habe ich nicht nicht gelesen, es war leichter, schnell auf die DBU-Seite zu schauen und dort das strukturierte PDF anzusehen.
Schön aber zu sehen, daß sich jemand Gedanken gemacht hat.
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Re: Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach DBU Hygienekonzept

Beitrag von Schmatzinger »

Konzeption für den Wiedereinstieg PDF hat geschrieben:Evtl. notwendige Bandenentscheide haben Sportler getrennt an Kopf- und Fußbande auszuführen.

Kann mir mal jemand erklären wie das funktionieren soll ??? :fra:
Bei offensichtlichen Unterschieden ist das wohl kein Problem, aber wenn es um Millimeter geht ....
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Re: Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach DBU Hygienekonzept

Beitrag von Fitchner »

Man orientiert sich an den Diamanten und wiederholt etwas freimütiger wenn sich beide "unsicher" sind
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