Spielberechtigung Flüchtlingskinder

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fritzschi
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Spielberechtigung Flüchtlingskinder

Beitrag von fritzschi »

Hallo Sportfreunde,

ich möchte hier mal Eure Meinung zu diesen Thema hören,
Dazu möchte ich Euch unsere Geschichte erzählen :

Unser Verein hat zwei Jugendliche Flüchtlingskinder aus Afghanistan
aufgenommen. Beide haben von uns ein Stipendium bekommen.
Da in unseren Landesverband wenige Jugendliche vorhanden sind
und einer von beiden sehr talentiert ist, standen die Chancen sehr gut
sich für die Jugend DM zu qualifizieren.
Einer schaffte dies auch mit drei 2. Plätzen und einen Titel im Pool.
Dazu kam noch der zweite Platz im Snooker.

Da ich als Sportwart und Coach von der Problematik mit Ausländern im
Pool auf der DJM gehört hatte, wollte ich vor der Saison klären ,
was zu tun ist, damit es keine Probleme gibt. Daraufhin schrieb ich
im Juni 2017 den DBU Jugendsportwart an , mit der Bitte um
Aufklärung wo die Richtlinien stehen und was wir beachten müssen.
Ich bekam einen "Link" zur STO.
Dort Steht unter Ausländer im Einzel : " Nicht als Ausländer im Sinne des Absatzes
(1) gelten Sportler, falls sie nachweisen, dass sie in den letzten drei Jahren für keinen
ausländischen Verband aktiv eingesetzt waren und die deutsche Staatsbürgerschaft
erstmalig beantragt haben (Antragskopie).
Dies erfüllt unser Jugendliche !

Nun veröffentlichte die DBU im Dezember 2017 : Spielberechtigte ausländische
Jugendliche hätten den Einbürgerungsantrag bis zum 01.07.2017 stellen müssen.
Also fünf Monate nach der Veröffentlichung ! Davon steht nichts in der STO . Woher
soll man das wissen und ist das überhaupt rechtens ? Ich weiß es nicht.
Ich habe vorher auch noch mit dem Landessportwart , dem Jugendamt und
mit unseren Vorstand besprochen und alle sahen es genauso wie ich, das wir
vor der DJM die Einbürgerung beantragt haben müssen.

Dann bat ich den Landesjugendwart um Nachfragen bei der DBU. Er sagte mir ,
das es so ist und unserer Jugendlicher nicht spielen kann.
Das ich dies nicht so einfach hinnehmen konnte, war klar und bin ich den Jugendlichen schuldig .
Also telefonierte ich mit unseren Präsidenten des Landesverbandes. Aber anstatt
Hilfe zu erhalten , belehrte Er mich Vergleiche vom Handball , Fußball usw.
Es endete mit der Aussage : Der Verband kann melden wem er will.
Da hat Er Recht ! Trotzdem hatte ich das Gefühl, das es wichtiger war, die
Aussage der DBU zu rechtfertigen als das Interesse seiner Mitglieder
(Landesverband) zu vertreten.

Ich spiele jetzt seit über 30 Jahre und weiß nicht , was ich noch hätte machen
können ? Ich habe immer mehr das Gefühl, das die Verbände sich als "eigene Firma"
sehen und nicht als Interessenvertretung der einzelnen Vereine und Mitglieder .
Nun wundert es mich auch nicht, das bei uns die Anzahl von Vereinen von damals
über 40 auf unter 15 gesunken ist. Von der Anzahl der Jugendlichen ganz zu schweigen !

Ich habe nun die Aufgabe , den Jugendlichen beizubringen, das er nicht spielen darf !
Das dies keine leichte Aufgabe sein wird , ist mir klar . Gerade weil Er hier nur Billard
hatte. Er kommt ganz alleine aus einen Land , wo Krieg und Leid herrscht. Keiner von uns weiß was er gesehen und erlebt hat und nun muss ich Ihm mitteilen, das sein Traum platzt .
Ich bin erleichtert, das wir seit Saisonbeginn mit Sportspchologen zusammen arbeiten !

Nun würde ich gerne Eure Meinung dazu hören . Tipps wären auch nicht schlecht.
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jaehndan
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Re: Spielberechtigung Flüchtlingskinder

Beitrag von jaehndan »

Er ist Jugendlicher und insoweit wird er wahrscheinlich bei eurem zuständigen Amtsgericht ein Anrecht auf einen so genannten Beratungshilfeschein für einen Anwalt erhalten können. Damit geht ihr zu einem Anwalt eurer Wahl. Ich würde in diesem speziellen Fall einen aus dem Internet suchen, der sich auf Sportrechte und hier insbesondere die Zulassung zu Meisterschaften spezialisiert hat. Dem würde ich dann erstmal nach der rechtlichen Situation fragen und dann ggf. per Einstweiliger Anordnung die Zulassung zur Meisterschaft erzwingen.

Meine persönliche Meinung zum Fall: Unerhört und auch Verstoß gegen die Statuten, da in diesem Fall das ganze Gegenteil von Förderung des Sportes auszugehen ist.
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Re: Spielberechtigung Flüchtlingskinder

Beitrag von Oma »

Ich zitiere mal Yvonne Kampmann, vom 15.12.2017, auf der BillardArea:

"Start der Aktion "DBU-Förderpreis 2018 - Nachwuchsarbeit im Verein

In zahlreichen Vereinen gibt es tolle Projekte, wie Kinder und Jugendliche für das Billardspielen im Verein begeistert werden können, andere sind vielleicht noch auf der Suche nach einer zündenden Idee. 

Das Rad der Nachwuchsförderung muss aber nicht von jedem Verein neu erfunden werden. Am morgigen Samstag startet deshalb die Aktion 

„DBU-Förderpreis 2018 – Nachwuchsarbeit im Verein“.

Ziel der Aktion ist es, erfolgreiche Ideen der Nachwuchsförderung zu bündeln und sie anderen Vereinen nach Aktionsende über eine zentrale Plattform zugänglich zu machen. Bis zum 28.02.2018 können die Vereine ihre Projekte zur Nachwuchsgewinnung und -förderung zu Papier bringen und einreichen. 

Die Teilnehmer sollen dabei aber nicht leer ausgehen. Eine Jury wird die fünf besten innovativen und nachhaltigen Konzepte auswählen und mit jeweils 400 Euro für die Vereinskasse prämieren. Die Preisverleihung findet auf der Deutschen Jugendmeisterschaft Anfang April in Bad Wildungen statt. 

Teilnehmen können alle Billardvereine, die über ihren Landesverband der DBU angeschlossen sind. 

Weitere Informationen sind dem angehängten Flyer zu entnehmen, der in gedruckter Form mit der neusten Ausgabe der TOUCH am heutigen Freitag in den Postversand gegangen ist. Das Rückmeldeformular für die Vereine befindet sich ebenfalls im Anhang.

Wir sind gespannt auf Eure Konzepte und freuen uns auf viele tolle Ideen zur Nachwuchsförderung!

Dateianhänge:
• [DBU Förderpreis 2018 - Flyer.pdf, 1820 KB]
• [DBU Förderpreis 2018 - Rückmeldeformular.DOCX, 46 KB]
• [DBU Förderpreis 2018 - Rückmeldeformular.pdf, 481 KB]"

Meine Meinung: Mit diesem Flyer kann man sich den A.... abwischen.

Grüße

Added in 1 hour 31 minutes 38 seconds:
jaehndan hat geschrieben:Er ist Jugendlicher und insoweit wird er wahrscheinlich bei eurem zuständigen Amtsgericht ein Anrecht auf einen so genannten Beratungshilfeschein für einen Anwalt erhalten können. Damit geht ihr zu einem Anwalt eurer Wahl. Ich würde in diesem speziellen Fall einen aus dem Internet suchen, der sich auf Sportrechte und hier insbesondere die Zulassung zu Meisterschaften spezialisiert hat. Dem würde ich dann erstmal nach der rechtlichen Situation fragen und dann ggf. per Einstweiliger Anordnung die Zulassung zur Meisterschaft erzwingen.

Meine persönliche Meinung zum Fall: Unerhört und auch Verstoß gegen die Statuten, da in diesem Fall das ganze Gegenteil von Förderung des Sportes auszugehen ist.


Sorry, aus mehreren Gründen falsch:

1. Der unbegleitete minderjährige Flüchtling hat zu 100% einen Vormund. Nur dieser trifft irgendwelche Entscheidungen.

2. Schleife NIE einen Flüchtling zu einem Anwalt oder erst recht zu einem Gericht! (Gefahr der Retraumatisierung, macht sich außerdem nicht gut bei seinem Asylverfahren/Aufenthaltsstatus).

3. Mit Eintritt in den Verein hat der minderjährige bzw. sein Vormund sämtlichen Satzungen, Ordnungen, Richtlinien, Beschlüssen usw. zugestimmt.
Nicht nur denen von seinem Verein, sondern auch denen von seinem Landesverband und vor allem denen der DBU.

Und jetzt kommts:
Der Stichtag 01.07. ist nichts Neues, siehe z.B. die Ausschreibung zur DJM 2016, Seite 6:
"Bei der DJM sind nur Sportler/innen startberechtigt, wenn: diese zu Saisonbeginn (01.07.2015) eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder entsprechend beantragt (der Nachweis ist vom Landesverband und/oder Spieler zu erbringen) haben, ..."

Der einzig gangbare Weg wäre, sich an das DBU-Verbandsgericht (Dr. Jan Zimmerling) zu wenden. Da hier eine Anfrage im JUNI (vor Saisonbeginn 2017) nicht ordentlich beantwortet wurde, sollte hier eine Entscheidung zugunsten des Jugendlichen getroffen werden.
Vor allem, wenn es schriftlich gelaufen ist, kann alles belegt werden. Der Hinweis auf die Ausschreibung hätte unbedingt erfolgen müssen.

Bis da eine Entscheidung kommt, sind die Anmeldefristen eh vorbei, oder?

Grüße
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Re: Spielberechtigung Flüchtlingskinder

Beitrag von jaehndan »

Oma hat geschrieben:Sorry, aus mehreren Gründen falsch:

1. Der unbegleitete minderjährige Flüchtling hat zu 100% einen Vormund. Nur dieser trifft irgendwelche Entscheidungen.

Und du meinst, dass er das nicht unterstützen würde, wenn man ihm die Sachlage erklärt? Ich weiß sehr wohl, dass minderjährige Flüchtlinge einen Vormund haben müssen! Ist ja schließlich ein Teil meiner Arbeit.

2. Schleife NIE einen Flüchtling zu einem Anwalt oder erst recht zu einem Gericht! (Gefahr der Retraumatisierung, macht sich außerdem nicht gut bei seinem Asylverfahren/Aufenthaltsstatus).

Beide Termine kann jeweils ein vom Vormund Beauftragter (mit Vollmacht ausgestattet) wahrnehmen! Hier bietet sich dann die Möglichkeit für den Verein, aus erster Hand zu erfahren, wie sich die Rechtslage darstellt!

3. Mit Eintritt in den Verein hat der minderjährige bzw. sein Vormund sämtlichen Satzungen, Ordnungen, Richtlinien, Beschlüssen usw. zugestimmt.
Nicht nur denen von seinem Verein, sondern auch denen von seinem Landesverband und vor allem denen der DBU.

Ja genau und zwar diejenigen, die zu diesem Zeitpunkt aktuell waren! Da ist nämlich das mögliche juristische Problem! Ich kann ja auch nicht irgendeine unliebsame Person verhaften lassen und dann im Nachgang einen neuen Straftatbestand schaffen und den rückwirken lassen, nur weil der Festgenommene nach dem bis zur Verhaftung geltenden Recht nichts Illegales getan hat!
Aber ich bin dann raus und Oma hat recht!


Und jetzt kommts:
Der Stichtag 01.07. ist nichts Neues, siehe z.B. die Ausschreibung zur DJM 2016, Seite 6:
"Bei der DJM sind nur Sportler/innen startberechtigt, wenn: diese zu Saisonbeginn (01.07.2015) eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder entsprechend beantragt (der Nachweis ist vom Landesverband und/oder Spieler zu erbringen) haben, ..."

Der einzig gangbare Weg wäre, sich an das DBU-Verbandsgericht (Dr. Jan Zimmerling) zu wenden. Da hier eine Anfrage im JUNI (vor Saisonbeginn 2017) nicht ordentlich beantwortet wurde, sollte hier eine Entscheidung zugunsten des Jugendlichen getroffen werden.
Vor allem, wenn es schriftlich gelaufen ist, kann alles belegt werden. Der Hinweis auf die Ausschreibung hätte unbedingt erfolgen müssen.

Bis da eine Entscheidung kommt, sind die Anmeldefristen eh vorbei, oder?

Grüße
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Re: Spielberechtigung Flüchtlingskinder

Beitrag von tintin »

Ich vertrete hierbei eine andere Meinung.

1. Finde ich den Text den du geschrieben hast zu dramatisch formuliert, damit ist ja schon vorgegeben welche Meinung der Leser vertreten soll.

2. Finde ich die Regelung der DBU nicht gut, allerdings insofern, dass ich es für wesentlich besser halten würde, die Regelung so zu formulieren, "dass eine Teilnahme an den Deutschen Meisterschaften ausschließlich mit dem Besitz der Deutschen Staatsbürgerschaft gestattet ist." Das wäre irgendwie ja auch logisch aber auch sehr klar definiert.

3. Finde ich nicht, dass ihr da jetzt die Dinge überstürzen müsst. Wenn der Jugendliche jetzt schon zwei Vize- und einen Meistertitel erreicht hat, wird er sicher in der Zukunft noch reichlich Chancen bekommen bei Meisterschaften und Turnieren erfolgreich teilzunehmen.

4. Der afghanische Billardverband ist sicher nicht wirklich organisiert. Aber wenn wir die Regel der DBU mal umdrehen würden und sie auch für Afghanistan gültig wäre, so dürfte der Jugendliche später nicht mehr für Afghanistan zu Meisterschaften fahren, wenn er an einer Deutschen Meisterschaft teilgenommen hat. Das wäre ausgesprochen Schade, denn dem Billardsport wäre ja um ein vielfaches mehr geholfen, wenn es einen afghanischen Topspieler gäbe, der einen Run im Land auslöst, als einen weiteren deutschen Topspieler. Zumal die Chancen als Deutscher zu einer WM zu kommen extrem gering sind.

Gruß, tintin.
Oma
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Re: Spielberechtigung Flüchtlingskinder

Beitrag von Oma »

Hallo,

manchen Vereinsspielern ist offensichtlich folgendes nicht bekannt:

DBU-Satzung Stand 07/2017
...
"14. Verbandsgericht
...
(5) Das Verbandsgericht ist Rechtsorgan der DBU. Seine Entscheidungsbefugnis ist in der
Rechts- und Strafordnung festgelegt, die auch das Verfahren dafür regelt. Ein ordentliches
Gericht darf erst nach Ausschöpfung des Verbandsrechtsweges angerufen werden. Dafür gilt
eine Frist von zwei Monaten nach Zustellung der Entscheidung."

Also erst das Verbandsgericht kontaktieren.

Grüße
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Re: Spielberechtigung Flüchtlingskinder

Beitrag von Schopi68 »

Ich denke, wichtig ist dem Jugendlichen vor allem zu signalisieren, daß er zwar nicht diese, aber nächste Saison berechtigt sein wird. Sprich, zu verhindern, daß das Signal "Du darfst grundsätzlich nicht" bei ihm ankommt.
Oma
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Re: Spielberechtigung Flüchtlingskinder

Beitrag von Oma »

Afghanistan ist ja laut Frau von der Leyen ein sicheres Herkunftsland, weil noch irgendwo ein nicht zusammengebombtes Haus herumsteht.

Meines Wissens nach haben afghanische Flüchtlinge maximal einen Duldungsstatus oder ein befristetes Bleiberecht. Von unbefristetem Aufenthaltsrecht kann keine Rede sein.

http://www.bundesauslaenderbeauftragte. ... erung.html

„Voraussetzungen zur Einbürgerung
Ist man nicht mit der Geburt Deutsche oder Deutscher, haben Personen einen Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie verfügen über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland
Sie leben seit mindestens acht Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland
Sie sichern für sich und ihre Familienangehörige ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld den Lebensunterhalt
Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse
Sie haben einen Einbürgerungstest über die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung bestanden
Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt
Sie bekennen sich zum deutschen Grundgesetz
Sie haben ihre alte Staatsangehörigkeit verloren oder geben sie auf
Neben der gewöhnlichen Einbürgerung gibt es auch die Ermessungseinbürgerung. Sie erfolgt normalerweise auch nach acht Jahren, kann sich aber verkürzen, wenn die Einbürgerung in einem besonderen öffentlichen Interesse liegt, dies ist insbesondere bei Spitzensportlern der Fall. (...)“

Also das mit der deutschen Staatsbürgerschaft ist meiner Meinung nach mehr als fraglich.
Grüße
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fritzschi
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Re: Spielberechtigung Flüchtlingskinder

Beitrag von fritzschi »

Erstmal vielen Dank für Eure Meinung. Sehr Interessant.
Da unsere Möglichkeiten durch den Ablauf der Meldefrist gegen null stehen, werden wir uns wohl damit
abfinden müssen. So traurig es auch ist.
Wir fragen uns jetzt , wie müssen wir uns auf die neue Saison vorbereiten ?
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Re: Spielberechtigung Flüchtlingskinder

Beitrag von Buzut »

Moment bitte

Problematik ist erkannt, aber:

Deutsche Meisterschaft ist Deutsche Meisterschaft.
Wenn das aufgeweicht wird, nimmt der Billardsport Schaden.

Man könnte eine andere internationale oder offene Deutsche Meisterschaft ausspielen,
aber bitte nicht den Deutschen Meister.
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Re: Spielberechtigung Flüchtlingskinder

Beitrag von Schopi68 »

Schade, daß im Billardsport keine Profis sind... ich bin mal gespannt, wie das beim DLV ausgeht.
http://www.tagesspiegel.de/sport/deutsc ... 34814.html
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Re: Spielberechtigung Flüchtlingskinder

Beitrag von holli »

Buzut hat geschrieben:Moment bitte

Problematik ist erkannt, aber:

Deutsche Meisterschaft ist Deutsche Meisterschaft.
Wenn das aufgeweicht wird, nimmt der Billardsport Schaden.

Man könnte eine andere internationale oder offene Deutsche Meisterschaft ausspielen,
aber bitte nicht den Deutschen Meister.

Ich bin ebenfalls der Meinung, dass der "Deutsche Meister" und die "Deutsche Meisterin" den deutschen Pass haben sollten.
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Re: Spielberechtigung Flüchtlingskinder

Beitrag von Schopi68 »

Ich sehe es so: es wird der "Deutsche Meister", also der beste Spieler im deutschen Verband und nicht der "Meisterdeutsche" ausgespielt. ;)
Bin zugegebenermaßen aber auch etwas zwiegespalten in dieser Betrachtung - ich kann die andere Sichtweise durchaus nachvollziehen. Dann sollte man aber auch konsequenterweise das Mitspielen in jedweder Liga oder Meisterschaft unterbinden. Sprich: hier in Bayern dürfen dann nur noch echte Bayern an den Landesmeisterschaften teilnehmen etc... In der Kreisliga Schwaben dürfen nur noch Spieler die ihren Wohnsitz in Schwaben haben (oder doch besser auf die Geburt gehen?) mitspielen... -> worauf ich hinaus will: entweder ganz oder gar nicht und nicht bloß die Einschränkung an einer Stelle.
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Re: Spielberechtigung Flüchtlingskinder

Beitrag von Oma »

Hallo,

wenn schon "ganz oder gar nicht":
Dann dürften Vereine auch keine Ausländer mehr aufnehmen, die könnten ja Vereinsmeister werden. Damit sind wir schon wieder mal beim allseits beliebten "AUSLÄNDER RAUS".

Das ist genau die Botschaft, die rüberkommt und auch so gemeint ist.
Sowohl bei der Jugend, als auch bei allen anderen.

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Re: Spielberechtigung Flüchtlingskinder

Beitrag von Schopi68 »

Senkschwein hat geschrieben:
Schopi68 hat geschrieben:Schade, daß im Billardsport keine Profis sind...


sind doch... " World Professional Billiards and Snooker Association " (WPBSA)


Der Betrachtungsrahmen meiner Aussage bezieht sich auf den Deutschen Wettkampfsport, speziell im Bezug auf Einzelmeisterschaften. ;)
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