Kündigung Bausparverträge Urteil

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brennpunkt-lupo
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Kündigung Bausparverträge Urteil

Beitrag von brennpunkt-lupo »

Wahrscheinlich werde ich jetzt einige hier enttäuschen, weil ich normal schon jemand bin, der dem Finanzwesen kritisch gegenübersteht. Aber was gerade jetzt in den Medien für ein Ballyhoo gemacht wird, wegen einer Praktik, die mir schon vor 35 Jahren seltsam vorgekommen ist, gibt ein weiteres, schönes Beispeil des Postfaktischen. Seit meiner Jugendzeit ist es ganz normal, ab dem ersten Monatsgehalt in etwas einzuzahlen, was von 20 Leuten 5 Vertragsgerecht nutzen, alle anderen kaufen sich Auto oder sonstwas davon. Jetzt macht ein Vertagspartner (die BSpK) sein Recht geltend, die Verträge zu kündigen, weil sie seit 10 und mehr Jahren auf zuteilungsreife Bausparer Zinsen bezahlt, die bei anderen Anlageformen schon lange nicht mehr üblich sind. Das steht so im Gesetz, jeder der einen Bausparer abschließt, sollte das gelesen haben. Hat kaum einer, sonst würde sich kaum jemand darüber aufregen. Erzählt mir jetzt nicht, dass das alles Leute sind, die auf betrügerische Vermittler reingefallen sind, die ihnen erklärt haben, den Bausparer könnt ihr ja auch zum Autokaufen nutzen. Hier mal kurz das Gesetz, schon im §1 Abs. 3 steht exakt, wofür ein Bausparer gedacht ist.

Klick...

Die Bausparkassen wollen (indirekt) Geld verdienen mit Krediten, die man zusätlich zum Bausparer zum Hausbau, Wohnungskauf etc. aufnimmt, wenn man dann tatsächlich baut. Wenn ich mir den Bausparer auszahlen lasse und dann nicht baue, finde ich es nur normal, das die Bausparkasse irgendwann sagt: Freunde, so steht es nicht in unserem Vertrag. Und in den Medien wird die Sache so hingedreht, dass die Bausparkasse ihren Vertrag nicht einhält. Das finde ich bedenklich.
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Breakfoul
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Re: Kündigung Bausparverträge Urteil

Beitrag von Breakfoul »

brennpunkt-lupo hat geschrieben:Wenn ich mir den Bausparer auszahlen lasse und dann nicht baue, finde ich es nur normal, das die Bausparkasse irgendwann sagt: Freunde, so steht es nicht in unserem Vertrag.

Da hast Du etwas verwechselt, Lupo? Wenn ich mir den Bausparer auszahlen lasse, ist der Vertrag ja beendet. :zwi: Bei dem Urteil geht es um zuteilungsreife Bausparverträge, auf die der Kunde jedoch einfach weiter einzahlt, solange die volle Bausparsumme noch nicht erreicht ist. So profitiert der Sparer einseitig von den bei Vertragsabschluss (vor X Jahren) vereinbarten und heute vergleichsweise hohen Zinssätzen. Möchte er tatsächlich bauen, holt er sich das Baudarlehen woanders zu den heutigen Niedrig-Zinssätzen. Das Urteil hat eigentlich nur festgelegt, dass die zehnjährige Kündigungsfrist für Darlehensnehmer (in diesem Fall, also während der Ansparphase, die BSpK) auch dann gilt, wenn der Bausparer nach Ende der Zuteilungsreife weiter einzahlt, da weitere Einzahlungen der Kunden nicht mehr dem Vertragszweck dienen.
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Re: Kündigung Bausparverträge Urteil

Beitrag von holli »

So, wie ich das verstanden habe, geht es um Bausparverträge, die zuteilungsreif sind, aber länger als 10 Jahre nicht ausgezahlt werden, weil man ja so tolle Zinsen auf das Guthaben bekommt.
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Re: Kündigung Bausparverträge Urteil

Beitrag von brennpunkt-lupo »

@breakfoul: unglücklich formuliert, ich meinte, die BSpK merken ja auch, dass sehr viele ihren Vertrag anders als geplant nutzen. Aber deinem Smiley nach hast du eh gewusst, was ich meine.
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Re: Kündigung Bausparverträge Urteil

Beitrag von DocSchneider »

Die Praxis war bei Abschluss dieser Bausparverträge (wir sprechen ja nur über Verträge die bereits seit mehr als 10 Jahren ZUTEILUNGSREIF sind, d.h. die wurden je nach Höhe der Sparrate vor 15 - 25 Jahren vom Kunden abgeschlossen) folgendermaßen:
Am normalen Kapitalmarkt gab es für Guthaben damals zwischen 4 - 8% Zinsen (Ich kann mich an Bundesschatzbriefe erinnern, die im letzten Jahr 8,75% Zinsen gegeben haben). Eine Immobilienfinanzierung hat aber durchaus so zwischen 5 und 10% Zinsen gekostet (je nach Länge der Laufzeit, Eigenkapitalquote, usw...).
Der Bausparer hat FREIWILLIG auf die hohen Guthabenzinsen verzichtet und sich mit 2 - 3% Bausparzinsen begnügt, dafür aber das Recht erworben bei genügend Einzahlung (in den meisten Verträgen die Hälfte der Bausparsumme) einen für damalige Verhältnisse günstigen Bausparkredit mit nur 4 - 6% Zinsen zu bekommen.
Dieser Bausparkredit zu 4 - 6% ist im derzeitigen Zinsumfeld jedoch obsolet. Darum gab es für den Bausparer nur 2 Möglichkeiten:
1. Man baut oder renoviert tatsächlich und braucht das Geld: Angesparte Summe auszahlen lassen, den Kredit woanders günstiger abschließen und sich ärgern dass man jahrelang auf bessere Zinsen verzichtet hat.
2. Man benötigt das Geld nicht wirklich dringend: Weitersparen mit 2 - 3% Bausparzinsen die plötzlich doch kein so schlechtes Angebot mehr sind

Und genau diese zweite Möglichkeit wird dem Kleinsparer jetzt weggenommen??? Liebe Herren vom Bundesgerichtshof: Das soll richtig sein???
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Re: Kündigung Bausparverträge Urteil

Beitrag von brennpunkt-lupo »

Hab schon gemerkt: ich kenne mich einfach zu wenig aus mit den Geldgeschichten, drum halt ich da jetzt meinen Mund. Ich kann halt bloß lesen, was eindeutig in den Gesetzen steht, hab nebenbei keinerlei Moral (werde deshalb auch negativ bewertet, Daumen hoch) und bin ein altmodischer Hund, weil ich vor Unterzeichnung eines Vertrages durchlese, was drinsteht. Brave New World, ich heiße dich willkommen

Ach ja, und der Verzicht (den Meister Galabant anführt) war nicht so sehr groß, wenn man die VL von 624DM (später auch mehr) in den "Bausparer" gepackt hat. Aber ich bin ja unwissend, gell.
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Re: Kündigung Bausparverträge Urteil

Beitrag von DocSchneider »

Du machst alles richtig Lupo. Ein Vertrag ist ein Vertrag.
Und im Bausparvertrag steht, dass der KUNDE das Recht hat nach Erreichen der Zuteilung durch Ansparen der halben Bausparsumme den Kredit jederzeit in Anspruch nehmen zu können, wann immer er will.
In der Praxis: Bausparsumme 20.000,- Euro. Du sparst in 15 Jahren 10.000,- an und kannst dann nach Haus / Eigentumswohnung suchen. Findest Du was - kriegst Du die 10.000,- und einen Kredit für weitere 10.000,-
Findest Du nix - kannst Du weitersparen. Findest Du zwei Jahre später ein schönes Haus hast Du vielleicht 11.000,- angespart und kriegst nur noch 9.000,- günstigen Kredit. Findest Du immer noch nix geht das so weiter bis die vollen 20.000,- angespart sind - dann zahlt die Bausparkasse die volle Summe automatisch aus und hast gar keinen Kreditanspruch mehr.
Was mich aufregt: Jahrzehntelang haben sich die Bausparkassen sich die Taschen voll gemacht, weil Kunden nur Niedrigzinsen bekommen haben und (ich spreche aus eigener Erfahrung) quasi niemand den optimalen Auszahlzeitpunkt erwischt hat. Meist verzögert sich der Kauf oder die Bauphase dann doch und der Kunde bekommt überhaupt nicht mehr den vollen Kredit.
Nun ist der Spieß zum allerersten Mal umgedreht - nämlich profitieren zum ersten Mal seit Jahrzehnten die Kunden von der Vertragskonstellation und SCHWUPPDIWUPP will sich die Bausparkasse plötzlich aus der Verantwortung stehlen.
Aus meiner Sicht ist das eine Sauerei.
Der bauwillige Kunde ist schon genug damit bestraft, dass er anfangs auf eine vernünftige Verzinsung verzichtet hat und nun keinen marktgerechten Kredit bekommt. Und selbst die "Tröstung" für das angesparte Kapital nun halbwegs vernünftige Zinsen zu bekommen wird ihm laut BGH nun auch noch weggenommen.
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Re: Kündigung Bausparverträge Urteil

Beitrag von brennpunkt-lupo »

Im Grunde genommen regt mich hauptsächlich auf, wie wenig differenziert über die Geschichte berichtet wird. Seit Jahrzehnten ist der Bausparer "das" Anlageobjekt des "kleinen Mannes". Komplett ohne rechnen oder beraten lassen hat jeder einen solchen Vertrag abgeschlossen. Warum? Weil das der Papa schon gemacht hat. Wie lange hat aber so ein Bausparer eigentlich schon keinen Sinn mehr? Auch ich hatte Anfang der 80er einen Bausparvertrag. Ich hab ihn mir dann aber auszahlen lassen, schon bevor er zuteilungsreif war, weil ich das Geld anderweitig gebraucht hatte (oder geglaubt hatte, es zu brauchen :zun: ). Danach habe ich meine VL anders verwendet, ich weiss es selber nicht mehr, aber kein Bausparer mehr, weil er mir a) nicht mehr attraktiv genug schien und ich b) wusste, dass ich in näherer Zukunft nicht bauen werde o.ä. Es war einfach eine Anlageform wie jede andere, die aber zu etwas anderem gemacht wurde von wem auch immer. Ich wurde jahrelang belächelt bis für blöd gehalten, weil ich keinen Bausparer hatte. Selbst das Argument, dass ich auf einem normalen gesetzlichen Sparbuch ähnliche Zinsen bekam mit sofortigem Zugriff (ohne Sonderzinsen zahlen zu müssen bei Auszahlung) auf mein Erspartes, wurde nicht akzeptiert. Mein Motto ist jedem das seine, aber ich kann nicht mitreiten auf der Welle, dass immer alles was Banken machen, böse ist. Dazu kommt noch, dass mit den Beträgen, die üblicherweise in einem Bausparer sind, heutzutage nicht mal mehr ein Tiefgaragenplatz käuflich zu erwerben ist.
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Re: Kündigung Bausparverträge Urteil

Beitrag von DocSchneider »

Ein Bausparvertrag dient ja auch nicht zur vollen Finanzierung einer Immobilie. Er dient lediglich dazu eine vernünftige Anzahlung darstellen zu können. Der große Vorteil des Bausparvertrages war dass er als Grundschuld auch nachrangig einzutragen ist. Damit bekommt man einen günstigeren Baukredit, der vorrangig eingetragen werden kann.
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