Anmeldefrist aoMV des BBV
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Anmeldefrist aoMV des BBV
Bin über folgende Mitteilung auf der Area gestoßen:
http://bbv.billardarea.de/cms_magazine/show/2169
Der Text liest sich irgenwie so, als müssten sich die Vereine vor Ablauf der Anmeldefrist anmelden, aber das kann rechtlich ja nicht sein, oder? Will das Präsidium nur etwas Druck machen, um besser einschätzen zu können, wie viele Vereine einen Vertreter schicken?
http://bbv.billardarea.de/cms_magazine/show/2169
Der Text liest sich irgenwie so, als müssten sich die Vereine vor Ablauf der Anmeldefrist anmelden, aber das kann rechtlich ja nicht sein, oder? Will das Präsidium nur etwas Druck machen, um besser einschätzen zu können, wie viele Vereine einen Vertreter schicken?
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Re: Anmeldefrist aoMV des BBV
Ich kann da keine böse Absicht hinter entdecken, außer, dass es eine Erinnerung ist, weil vielleicht noch nicht alle/viele Vereine sich gemeldet haben. Denke eher, es geht um ein "muss" im Sinne von "sollte", um die eigenen Interessen zu vertreten.
- GAP-Attack
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Re: Anmeldefrist aoMV des BBV
Danke, ich hab auch keine böse Absicht unterstellt. Mich hat nur interessiert, ob diese Anmeldefrist rechtlich auch eine Ausschlußfrist sein kann.
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Re: Anmeldefrist aoMV des BBV
Puh, dazu kann ich nichts 100%-iges sagen, da ich die aktuellen und genauen Regelungen im BBV nicht kenne und selbst auch nicht betroffen bin.
Liest sich jedoch in etwa so, dass in der Vergangenheit nur durch Delegierte und ähnliche Vertreter eine Teilnahme an der MV möglich war und jetzt (Satzungsänderung?) auch Vereine ein direktes Wahlrecht ausüben können. Es wird immerhin auf die aoMV verwiesen, wo eine Möglichkeit geschaffen wurde, die vorher Wohl nicht da war. Das dürfte sich jedoch nicht auf die hinterlegte Satzung in der Billardarea beziehen.
Ansonsten sagt z. B. die Satzung in der Billardarea (von 2010) aus, dass eine Teilnahme für bestimmte Personenkreise Pflicht ist. Was dazu führen kann, dass Fernbleiben dieser vielleicht sogar mit Strafen belegt werden kann (kenne die Rechts- und Strafordnung jedoch nicht).
Die reine Anmeldefrist ist - bezogen auf die 2010er Satzung - jedoch nicht bindend, da hier unter Punkt 3.2.1 betreffend die Mitgliederversammlung keine Voranmeldung gefordert wird.
Aber mehr kann ich dazu auch nicht schreiben.
Liest sich jedoch in etwa so, dass in der Vergangenheit nur durch Delegierte und ähnliche Vertreter eine Teilnahme an der MV möglich war und jetzt (Satzungsänderung?) auch Vereine ein direktes Wahlrecht ausüben können. Es wird immerhin auf die aoMV verwiesen, wo eine Möglichkeit geschaffen wurde, die vorher Wohl nicht da war. Das dürfte sich jedoch nicht auf die hinterlegte Satzung in der Billardarea beziehen.
Ansonsten sagt z. B. die Satzung in der Billardarea (von 2010) aus, dass eine Teilnahme für bestimmte Personenkreise Pflicht ist. Was dazu führen kann, dass Fernbleiben dieser vielleicht sogar mit Strafen belegt werden kann (kenne die Rechts- und Strafordnung jedoch nicht).
Die reine Anmeldefrist ist - bezogen auf die 2010er Satzung - jedoch nicht bindend, da hier unter Punkt 3.2.1 betreffend die Mitgliederversammlung keine Voranmeldung gefordert wird.
Aber mehr kann ich dazu auch nicht schreiben.
- loremipsum
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Re: Anmeldefrist aoMV des BBV
Die aktuelle Satzung ist leider nicht so schnell zu finden. Es gab ein kurzes Staement des Präsidiums als die Satzung eingetragen wurde. Hier findet man sie:
http://bbv.billardarea.de/img/cms/uploads/articlefiles/5194898991358676038.pdf
LG
lorempisum
http://bbv.billardarea.de/img/cms/uploads/articlefiles/5194898991358676038.pdf
LG
lorempisum
Re: Anmeldefrist aoMV des BBV
Hallo,
das nicht wirklich kurze Statement des Präsidiums ist hier zu finden:
http://bbv.billardarea.de/cms_magazine/show/1890
Haben eigentlich die 17 Vereine (155-138) ohne aktive Spieler auch Stimmrecht? Warum zahlen diese Vereine keinen Grundbeitrag, wenn sie Stimmrecht haben? Vorschlag Grundbeitrag: 520,00 Euro (600,00 - 80,00), dann sind alle gleichberechtigt. Es wäre wenig sinnvoll, wenn mehr als 10% der Vereine Stimmrecht hätten, obwohl sie nichts zahlen müssten. "Wea zoit schafft o". Eventuelle Karteileichen werden so auch elegant bereinigt, auch wenn es das Stimmenverhältnis bei DBU-MVs beeinträchtigen sollte ...
Grüße
Oma
das nicht wirklich kurze Statement des Präsidiums ist hier zu finden:
http://bbv.billardarea.de/cms_magazine/show/1890
Haben eigentlich die 17 Vereine (155-138) ohne aktive Spieler auch Stimmrecht? Warum zahlen diese Vereine keinen Grundbeitrag, wenn sie Stimmrecht haben? Vorschlag Grundbeitrag: 520,00 Euro (600,00 - 80,00), dann sind alle gleichberechtigt. Es wäre wenig sinnvoll, wenn mehr als 10% der Vereine Stimmrecht hätten, obwohl sie nichts zahlen müssten. "Wea zoit schafft o". Eventuelle Karteileichen werden so auch elegant bereinigt, auch wenn es das Stimmenverhältnis bei DBU-MVs beeinträchtigen sollte ...
Grüße
Oma
- GAP-Attack
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Re: Anmeldefrist aoMV des BBV
@Oma: Entnimmst Du die Zahl von 158 Vereinen den BLSV-Statistiken? Ich glaube nicht, dass es diese Vereine (0 aktive) überhaupt noch gibt. Von einem weiß ich definitiv, dass er sich aufgelöst hat und eine Karteileiche darstellt.
Wenn der Verein existiert und noch Mitglied ist, muss er selbstverständlich den Grundbeitrag zahlen, was ihn aber stimmberechtigt macht. Von einer Regung 0 Aktive = Beitragsbefreiung hab ich zumindest noch nicht gehört. Im übrigens sind das 300 Euro. Etwas anderes ist ja noch nicht beschlossen!
Wenn der Verein existiert und noch Mitglied ist, muss er selbstverständlich den Grundbeitrag zahlen, was ihn aber stimmberechtigt macht. Von einer Regung 0 Aktive = Beitragsbefreiung hab ich zumindest noch nicht gehört. Im übrigens sind das 300 Euro. Etwas anderes ist ja noch nicht beschlossen!
Re: Anmeldefrist aoMV des BBV
Hallo,
ich entnehme die Zahl von 155 Vereinen der Billardarea.
Anschließend ermittle ich die Anzahl der Vereine, die an keinerlei Wettkämpfen teilnehmen und keine Aktiven gemeldet haben.
Dann studiere ich den zur Abstimmung vorgelegten Haushaltsplan für die aoMV und finde zu diesen Vereinen keinerlei geplante Einnahmen. Laut Satzung haben sie aber Stimmrecht (§ 10, §11).
Meines Wissens ist eine derartige Ungleichbehandlung im Vereinsrecht sowieso nicht möglich.
Falls alle LVs so handeln, ist die tatsächliche Anzahl "aktiver" Vereine noch niedriger als bisher bekannt, das bestimmt aber das Stimmenverhältnis bei DBU-MVs. Das ist unlogisch. Auch hier sollte umgestellt werden auf gemeldete Aktive.
Grüße
Oma
1.BC Forchheim 0
1.BSC Steinwald 0
1.BSV Zwiesel 0
BC Krumbach 0
BC Oberland 0
BC QT Neumarkt 0
BC Tutzing 0
BD Ansbach 0
BSC Dachau 0
BSC Waidhofen 0
BSV Phoenix 0
PB Ansbach 0
PBC Freyung 0
PBC Petting 0
SC Memmingen 0
Schwarzenfeld 0
TSV Ingolstadt 0
ich entnehme die Zahl von 155 Vereinen der Billardarea.
Anschließend ermittle ich die Anzahl der Vereine, die an keinerlei Wettkämpfen teilnehmen und keine Aktiven gemeldet haben.
Dann studiere ich den zur Abstimmung vorgelegten Haushaltsplan für die aoMV und finde zu diesen Vereinen keinerlei geplante Einnahmen. Laut Satzung haben sie aber Stimmrecht (§ 10, §11).
Meines Wissens ist eine derartige Ungleichbehandlung im Vereinsrecht sowieso nicht möglich.
Falls alle LVs so handeln, ist die tatsächliche Anzahl "aktiver" Vereine noch niedriger als bisher bekannt, das bestimmt aber das Stimmenverhältnis bei DBU-MVs. Das ist unlogisch. Auch hier sollte umgestellt werden auf gemeldete Aktive.
Grüße
Oma
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1.BSC Steinwald 0
1.BSV Zwiesel 0
BC Krumbach 0
BC Oberland 0
BC QT Neumarkt 0
BC Tutzing 0
BD Ansbach 0
BSC Dachau 0
BSC Waidhofen 0
BSV Phoenix 0
PB Ansbach 0
PBC Freyung 0
PBC Petting 0
SC Memmingen 0
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Re: Anmeldefrist aoMV des BBV
Oma hat geschrieben:Falls alle LVs so handeln, ist die tatsächliche Anzahl "aktiver" Vereine noch niedriger als bisher bekannt, das bestimmt aber das Stimmenverhältnis bei DBU-MVs. Das ist unlogisch. Auch hier sollte umgestellt werden auf gemeldete Aktive.
Grüße
Oma
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1.BSV Zwiesel 0
BC Krumbach 0
BC Oberland 0
BC QT Neumarkt 0
BC Tutzing 0
BD Ansbach 0
BSC Dachau 0
BSC Waidhofen 0
BSV Phoenix 0
PB Ansbach 0
PBC Freyung 0
PBC Petting 0
SC Memmingen 0
Schwarzenfeld 0
TSV Ingolstadt 0
Hallo Oma,
wie kommst du darauf, dass Vereine ohne Aktive, auch Stimmrecht bei der DBU-MV haben. Dem ist nicht so, denn diese Vereine werden bei der Ermittlung der Stimmen gleich aussortiert.
Ich weiß das so genau, weil ich die Daten zusammen stelle.
Re: Anmeldefrist aoMV des BBV
Hallo Tom Haas,
ich habe die neue Satzung vom Juli 2012 der DBU Punkt 5.2.2 (4) nicht berücksichtigt, mein Fehler.
Also hat jeder Verein mit mindestens einem Aktiven 1 Grundstimme, ab dem 21. 2 Stimmen, ab dem 41. 3 Stimmen, ab dem 61. 4 Stimmen.
Laut den Tagungsunterlagen zur DBU-MV am 24.11.12 in Frankenthal werden zum Stichtag 01.09.2012 135 Bayerische Vereine mit Stimmrecht aufgelistet.
Davon waren laut den Tagungsunterlagen tatsächlich drei Vereine mit nur einem Aktiven gemeldet.
Die neue bayerische Satzung beschränkt das Stimmrecht aber nicht auf Vereine mit Aktiven (siehe zum Stimmrecht § 10 und § 11), und laut Billardarea sind es 155 Vereine. Also sind ca. 20 Vereine Mitglied im BBV, die laut dem vorgeschlagenen Haushaltsplan keinen Beitrag zu leisten haben.
Wurde eine Beitragsbefreiung für Vereine ohne aktive Spieler schon einmal diskutiert und beschlossen?
Grüße
Oma
ich habe die neue Satzung vom Juli 2012 der DBU Punkt 5.2.2 (4) nicht berücksichtigt, mein Fehler.
Also hat jeder Verein mit mindestens einem Aktiven 1 Grundstimme, ab dem 21. 2 Stimmen, ab dem 41. 3 Stimmen, ab dem 61. 4 Stimmen.
Laut den Tagungsunterlagen zur DBU-MV am 24.11.12 in Frankenthal werden zum Stichtag 01.09.2012 135 Bayerische Vereine mit Stimmrecht aufgelistet.
Davon waren laut den Tagungsunterlagen tatsächlich drei Vereine mit nur einem Aktiven gemeldet.
Die neue bayerische Satzung beschränkt das Stimmrecht aber nicht auf Vereine mit Aktiven (siehe zum Stimmrecht § 10 und § 11), und laut Billardarea sind es 155 Vereine. Also sind ca. 20 Vereine Mitglied im BBV, die laut dem vorgeschlagenen Haushaltsplan keinen Beitrag zu leisten haben.
Wurde eine Beitragsbefreiung für Vereine ohne aktive Spieler schon einmal diskutiert und beschlossen?
Grüße
Oma
- GAP-Attack
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Re: Anmeldefrist aoMV des BBV
Ich habe nicht ganz verstanden, was die Satzung der DBU mit der MV des BBV zu tun hat. In der Satzung des BBV steht
Stimmrecht und Beschlussfähigkeit
a) Stimmberechtigt in der MV sind ausschließlich die Vertreter der Vereine.
b) Jeder Stimmberechtigte hat eine Stimme, die nicht übertragbar ist. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der GSO.
c) Jede ordnungsgemäß einberufene MV ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten beschlussfähig.
Re: Anmeldefrist aoMV des BBV
Hallo,
die in der letzten ordentlichen BBV-MV am 30.06.2012 beschlossene Geschäftsordnung, Finanzordnung und Jugendordnung ist leider auf der Billardarea noch nicht veröffentlicht worden, siehe Satzungen/Ordnungen/Protokolle.
Da schlummert eine Satzung von 06/2010, eine Geschäftsordnung von 07/2008 und eine Rechtsordnung von 06/2010 (die Rechtsordnung ist wohl als einzige noch gültig).
Hat jemand einen Link zu den aktuellen Ordnungen?
Nicht daß da etwas zu Anmeldefristen zu MVs drin steht ...
Grüße
Oma
die in der letzten ordentlichen BBV-MV am 30.06.2012 beschlossene Geschäftsordnung, Finanzordnung und Jugendordnung ist leider auf der Billardarea noch nicht veröffentlicht worden, siehe Satzungen/Ordnungen/Protokolle.
Da schlummert eine Satzung von 06/2010, eine Geschäftsordnung von 07/2008 und eine Rechtsordnung von 06/2010 (die Rechtsordnung ist wohl als einzige noch gültig).
Hat jemand einen Link zu den aktuellen Ordnungen?
Nicht daß da etwas zu Anmeldefristen zu MVs drin steht ...
Grüße
Oma
- GAP-Attack
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Re: Anmeldefrist aoMV des BBV
Schau mal etwas weiter oben den Post von loremipsum
Re: Anmeldefrist aoMV des BBV
Danke, aber der Post führt nur zur aktuellen Satzung, in der übrigens steht:
§ 21 Veröffentlichung
1) Änderungen der Satzung, von Bestandteilen der Satzung und der Ordnungen sind im Online-Portal des BBV zu veröffentlichen.
Alle Vereine und Mitarbeiter werden außerdem in Textform verständigt.
2) Die Veröffentlichung hat innerhalb von sechs Wochen nach dem Beschluss zu erfolgen.
Also irgendwo wird sich die aktuelle Geschäftsordnung auf der Billardarea schon finden, leider nur nicht unter der Rubrik Satzungen/Ordnungen.
Grüße
Oma
§ 21 Veröffentlichung
1) Änderungen der Satzung, von Bestandteilen der Satzung und der Ordnungen sind im Online-Portal des BBV zu veröffentlichen.
Alle Vereine und Mitarbeiter werden außerdem in Textform verständigt.
2) Die Veröffentlichung hat innerhalb von sechs Wochen nach dem Beschluss zu erfolgen.
Also irgendwo wird sich die aktuelle Geschäftsordnung auf der Billardarea schon finden, leider nur nicht unter der Rubrik Satzungen/Ordnungen.
Grüße
Oma
- HansDirsch
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Re: Anmeldefrist aoMV des BBV
Servus Oma,
die Zahl der "Aktiven" ist maßgebend für den Beitrag, den die DBU von den LV erhebt und für das Stimmrecht in der MV der DBU. Im BBV zahlt derzeit jeder Verein 300 Grundpauschale + 80 pro Mannschaft und hat in der MV des BBV eine Stimme.
Im fortgeschrittenen Alter kann man schon mal was durcheinander bringen, geht mir ja auch so.
Viele Grüße
Hans
die Zahl der "Aktiven" ist maßgebend für den Beitrag, den die DBU von den LV erhebt und für das Stimmrecht in der MV der DBU. Im BBV zahlt derzeit jeder Verein 300 Grundpauschale + 80 pro Mannschaft und hat in der MV des BBV eine Stimme.
Im fortgeschrittenen Alter kann man schon mal was durcheinander bringen, geht mir ja auch so.
Viele Grüße
Hans