Versicherung von Vereinen

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Ice_T
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Versicherung von Vereinen

Beitrag von Ice_T »

Über das Thema ist bereits viel geschrieben wurden.
Hier möchte ich die Versicherungsbedingungen der Sportversicherung des LSB Sachsen veröffentlichen:

Liebe Sportfreundinnen, liebe Sportfreunde,

der Landessportbund Sachsen sieht eine wichtige Aufgabe darin, der organisierten Sportgemeinschaft einen Ver- sicherungsschutz zur Verfügung zu stellen, der die vorhandenen Risikobereiche bei der jeweiligen Funktion oder Tätigkeit für den Verband oder Verein weitgehend abdeckt. Dass individuelle oder sportartenspezifische Risiken nicht zu Lasten aller gehen dürfen, muss dabei ebenso selbstverständlich sein wie die Tatsache, dass der gebotene Versiche- rungsschutz im Hinblick auf die Beitragsgestaltung vertretbar und finanzierbar ist. Daher hat der Landessportbund Sachsen die folgenden Grundsätze bei der Festlegung des Versicherungsumfangs und der Versicherungsleistungen entwickelt:

1. Der Sportversicherungsvertrag kann nur als Beihilfe für die Verbände, Vereine oder Mitglieder verstanden werden. Er kann keinesfalls die private Vorsorge ersetzen. Darum müssen Leistungen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen, während gesundheitliche Bagatellschäden nicht zu Lasten der Gemeinschaft gehen dürfen.

2. Die Gleichbehandlung aller Mitglieder und Vereine muss sichergestellt sein. Niemand soll aufgrund der von ihm betriebenen Sportart oder wegen seiner persönlichen Verhältnisse bessergestellt sein.

3. Soweit vertretbar, sollen in bestimmten Fällen Versicherungsleistungen aus der Sportversicherung erst dann erbracht werden, wenn ein Schadenausgleich nicht anderweitig erreicht werden kann.
In der Sportversicherung sind die vorstehenden Grundsätze berücksichtigt.


I. Versicherungsschutz für den LSB und seine Organisationen

- Versichert ist die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- bzw. Vereinsbetriebes und in diesem Rahmen die Veranstaltung und Ausrichtung aller Veranstaltungen und Unternehmungen des LSB oder einer Organisation im LSB (z.Bsp. Landesfachverband) einschließlich der Vorbereitung und Abwicklung.

- Versicherungsschutz besteht bei der Teilnahme an allen nach Abschnitt A. I. versicherten Veranstaltungen des LSB und einer Organisation im LSB (z.Bsp.Landesfachverband); bei Veranstaltungen außerhalb des LSB im In- und Ausland jedoch nur, wenn für die Teilnahme ein offizieller Auftrag des LSB oder einer Organisation im LSB vorlag.

- Versicherungsschutz besteht bei der Teilnahme an allen Veranstaltungen des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) oder eines deutschen Spitzen- fachverbandes, wenn für die Teilnahme ein offizieller Auftrag des DOSB oder des Spitzenfachverbandes vorlag;
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joy
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Re: Versicherung von Vereinen

Beitrag von joy »

Und was willst Du nun mit diesem Thread erreichen bzw. erklären?
Lasstmichdochinruhe
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Re: Versicherung von Vereinen

Beitrag von Lasstmichdochinruhe »

Das frag ich mich jetzt auch...
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Ice_T
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Re: Versicherung von Vereinen

Beitrag von Ice_T »

Hier möchte ich die Versicherungsbedingungen der Sportversicherung des LSB Sachsen veröffentlichen


Ist doch eindeutig. Es geht um die oft erwähnte Versicherung (Unfall und Haftpflicht) die Vereine im Zusammenhang mit dem Landessportbund geniessen, wenn (und nur dann) sie an einem Spielbetrieb eines Landesfachverbandes teilnehmen.
Krambo
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Re: Versicherung von Vereinen

Beitrag von Krambo »

In dieser Stelle muß darauf hingewiesen werden, dass diese Aussage nicht für Vereine des LSB Brandenburg gilt. Dort besitzen alle Vereine
ein Haftpflicht- und Unfallversicherung die Mitgied im LSB sind und ihren Beitrag satzungsgemäß bezahlt haben. Die Mitgliedschaft in einem Fachverband
ist in BRB nicht notwendig.
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