Förderungen von Vereinen

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Ice_T
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Förderungen von Vereinen

Beitrag von Ice_T »

Ich bin überzeugt, dass dieses Thema für viele Vereine zu einem interessanten Thema werden kann, da mit Förderungen ein bedeutender Teil der Vereinsentwicklung außerhalb des Haushaltbudgets des jeweiligen Vereines dargestellt werden kann.

Natürlich nimmt die Beantragung von Fördermitteln in den Billardvereinen einen unterschiedlichen Stellenwert ein. Das ist oft abhängig von Mittelzuflüssen anderer Sponsoren oder auch in wie weit sich der jeweilige Verein mit der Problematik bisher befasst hat.

In diesem Thrad möchte ich die User animieren, allen mitzuteilen, was ihr Verein für Erfahrungen in Hinblick auf Fördermittel gesammelt hat und vielleicht auch zu einem Erfahrungsaustausch animieren.

Natürlich werden wir in diesem Thrad sehr schnell merken, dass es unterschiedliche Handhabungen der Förderquellen in den jeweiligen Bundesländern gibt, aber dennoch sind Förderungen in jedem Bundesland möglich.
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Ice_T
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Re: Förderungen von Vereinen

Beitrag von Ice_T »

In meinem ersten Beitrag geht es um die Förderung von Großsportgeräte, wie zum Beispiel neue
Billardtische.

Großsportgeräte können sowohl für Vereine als auch für Verbände gefördert werden.

Antragsberechtigt

sind als gemeinnützig anerkannte Sportvereine, die Mitglied im Landessportbund Sachsen (LSB) sind und einen Mindestjahres- beitrag pro Kind/Jugendlichen von 20 Euro und pro Erwachsenen von 40 Euro erheben. Auch LFV können einen Antrag stellen.

Gefördert

werden kann der Erwerb eines neuen (nicht gebrauchten) Sport- gerätes, das zur Erfüllung der satzungsgemäßen Ziele in das Vereinseigentum übergeht. Neben Geräten zur Ausübung einer Sportart können auch Geräte zur Ausstattung von Sporthallen, Anlagen und Plätzen, die sich im Vereinseigentum befinden oder bei denen der Verein die Nutzung der Sportstätte über ei- nen Zeitraum von mindestens acht Jahren vertraglich gebunden hat, gefördert werden. Im begrenzten Maße können Geräte zur Pflege von Sportstätten und Anlagen, bei denen eine der vorge- nannten Bedingungen erfüllt ist, nachrangig gefördert werden.
Die Förderung von Sportgeräten setzt die Mitgliedschaft, der das Sportgerät nutzenden Abteilungsmitglieder, im jeweiligen Landesfachverband voraus. Sportgeräte zum Betreiben der Sportar- ten, die im LSB eine hohe Anzahl an Kindern und Jugendlichen repräsentieren, stellen einen Schwerpunkt in der Regelförderung dar. Für Sportarten, die besonders hohe Anschaffungskosten je Einzelgerät haben, werden darüber hinaus in Abstimmung mit den jeweiligen Landesfachverbänden im Rahmen eines Teilbud- gets Schwerpunkte festgelegt. Vereine mit einem hohen Anteil an Kindern und Jugendlichen, Mehrspartenvereine (>3 Abteilun- gen) sowie Stützpunktvereine werden vorrangig gefördert.

Nicht gefördert

werden

- Einbaugeräte (Geräte, die mit dem Gebäude fest verbunden sind),
- Kleinsportgeräte (z. B. Bälle, Nordic-Walking-Stöcke u.ä.)
- persönliche Sportgeräte/-ausrüstungen (Ski, Rennräder, Waf- fen, Sportbekleidung u.ä.)
- Videotechnik, Computer, Kopiergeräte u.ä. Kleinbusse, Geräte-/Transportwagen u.ä.
- Transport- und Verpackungskosten sowie Ersatzteile für Geräte

Der Anschaffungspreis des Sportgerätes muss mindestens 1.000 Euro und darf in der Regelförderung höchstens 5.000 Euro betragen. Die Förderung von Sportgeräten mit einem An- schaffungspreis von über 5.000 Euro, vor allem zur Sicherung der Sportarbeit in Stützpunktvereinen, ist möglich. Für Geräte mit einem Anschaffungspreis von über 5.000 Euro ist die Zu- stimmung des Landesfachverbandes bei Antragstellung beizu- fügen.

Zur Finanzierung eines im Rahmen dieses Projektes neu erwor- benen Großsportgerätes dürfen keine Mittel aus dem Projekt Breitensportentwicklung (bei LFV nicht aus VEW und TEW) verwendet werden!
Abweichend zu den allgemeinen Förderbedingungen kann eine Zuwendung zum Erwerb eines neuen Großsportgerätes i.d.R. bis zu 50 Prozent des Herstellungs- oder Anschaffungspreises betragen. Ausnahmen und Einzelfallentscheidungen zur Förderhöhe und zu Förderschwerpunkten bleiben vorbehalten.
Für alle geförderten Geräte gilt eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren, sofern lt. AfA-Tabelle keine abweichende betriebsge- wöhnliche Nutzungsdauer festgeschrieben ist. Die neu erworbenen Geräte sind durch Inventarisierung in den Vermögensbestand aufzunehmen.

Verfahren
Die Anträge sind bis zum 31. März 2013 beim zuständigen KSB/ SSB einzureichen.
Nach sachlicher Prüfung der Antragsunterlagen und bei Erfül- lung weiterer Fördervoraussetzungen (siehe Seite 15 unten) können Vereine ab Ende Juni 2013 vom LSB einen Zuwendungs- vertrag erhalten. Damit der Vertrag wirksam werden kann, muss ein Exemplar rechtsverbindlich unterschrieben an den LSB zurück geschickt werden.

Der BC Empor Freiberg hat diese Fördermöglichkeit beim LSB Sachsen in der Vergangenheit genutzt und auch erhalten und sich damit einen neuen Billardtisch im Wert von knapp 5000,- € kaufen können.
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Re: Förderungen von Vereinen

Beitrag von cuechanger »

Ich habe die letzten Posts auf Wunsch des Threaderstellers gelöscht. Der Threadersteller hat in seinem Eingangspost klar und deutlich gesagt, was er hier möchte, nämlich

Zitat: "In diesem Thrad möchte ich die User animieren, allen mitzuteilen, was ihr Verein für Erfahrungen in Hinblick auf Fördermittel gesammelt hat und vielleicht auch zu einem Erfahrungsaustausch animieren." Zitatende

Er möchte hier also nicht über Sinn und Unsinn von Sponsoring oder Förderung im Allgemeinen diskutieren, sondern Interessierten Wege aufzeigen, wie man solche Förderungen bekommen kann und bittet daher all diejenigen um Erfahrungsberichte, die dies bereits erfolgreich praktizieren oder wissen, wie es geht. Wer eine solche Förderung nicht für sinnvoll hält, darf sich gerne dieser Meinung sein und sich hier NICHT beteiligen, aber das hier bitte nicht reinschreiben, denn es geht am geforderten Thema des Threaderstellers vorbei. Wer den Sinn und Widersinn diskutieren möchte, darf hierfür gerne einen eigenen Thread aufmachen. Danke und
Grüße
Markus
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