Wenn zum Beispiel jemand in lila Turnschuhen spielt, lege ich Protest ein. Das kostet dann 20 eus. Aber damit ist doch trotzdem das Endergebnis gültig.
Mit den erwähnten Schuhen ist der Spieler nicht spielberechtigt, daher wird das Ergebnis annuliert, bzw. mit dem höchstmöglichen Ergebnis gegen diesen Spieler (Mannschaft) gewertet.
In der Sportordnung Pool, Bayer. Billardverband e.V., Kapitel Satzung und Ordnungen steht in 4.5
(3) Die Spielkleidung nach der Kleideretikette soll standesgemäß und dem Anlass entsprechend
sein. Dem entsprechend sind ordentliche Beinkleider (Tuchhose oder Jeans) zu tragen —
Shorts oder ärmellose Shirts sollen nicht getragen werden. Für Shirts bzw. Pullover ist ein Kragen vorgeschrieben. Auf dem Shirt ist das Vereinsabzeichen oder der Namenszug des Vereins
deutlich sichtbar zu tragen. Die Kleidung einer Mannschaft folgt dem Prinzip „Wenn einer dann
alle“. (Anmerkung: wenn dann alle in Jeans mit der gleichen Farbe oder alle in Tuchhosen mit
der gleichen Farbe.) Turnschuhe oder Freizeitschuhe sind erlaubt (Wir sind Sport!). Der Einheitlichkeitsgedanke soll in der Grundfarbe (z.B. Schwarz) erfüllt sein.
Aus dem beschriebenen Problem ging jetzt nicht hervor ob alle, oder nur ein Spieler Lila Turnschuhe getragen hat.
Von daher kann man da keine allgemeine Antwort geben.
Gruss,
Christian