Schopi68 hat geschrieben:Ein Vereinsheim in dem man für die Getränke und Snacks bezahlt ist rechtlich gesehen eine Gaststätte und muß diesbezüglich auch genehmigt werden (es sei denn, die Getränke/Nahrungsmittel werden zum EK verkauft, bzw. ohne über die eigenen Aufwendungen - Einkauf, Kühlung... - hinausgehende Aufschläge).
Das ist leider nicht korrekt.
Das Vereinsheim eines Sportvereins ist rechtlich gesehen grundsätzlich erst einmal keine Gaststätte, da die allermeisten Sportvereine sogenannte "Idealvereine" sind, also einen gemeinnützigen und keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.
Es ist dennoch eine wirtschaftliche Tätigkeit erlaubt und es dürfen Getränke und Nahrungsmittel auch über den EK hinaus verkauft werden, wenn die Gewinne dem ideellen Hauptzweck zugeführt werden, also dem Bestehen des Vereins selbst.
Denn was passiert mit den ganzen Thekenumsätzen in den Sportvereinen?
Die steckt sich niemand in die Tasche, sondern die fließen in Einkauf, Fixkostendeckung und Instandhaltung des Spielmaterials.
Billard gilt als Individualsport bzw. kontaktfreier Sport, ein eigenes Vereinsheim als Sportstätte, nicht als Gaststätte oder Freizeiteinrichtung, wie z.B. Billard-Bistros oder diese Bowling-Billard-Hallen.
Vereine mit eigenem Vereinsheim können vielerorts so langsam tatsächlich wieder zur Normalität zurück kehren, abhängig von den im jeweiligen Stadt-/Landkreis geltenden Verordnungen.
Die Vereine mit angeschlossener Gastro und/oder innerhalb einer Freizeiteinrichtung haben da derzeit leider noch das Nachsehen.
Detaillierte Informationen zur Rechtslage sollten eigentlich auch beim jeweiligen Landesverband oder bei der zuständigen Stadt-/Kreisverwaltung eingeholt werden können.