Billiard erlaubt in Bayern oder nicht

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AIMhAK
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Re: Billiard erlaubt in Bayern oder nicht

Beitrag von AIMhAK »

Schopi68 hat geschrieben:Ein Vereinsheim in dem man für die Getränke und Snacks bezahlt ist rechtlich gesehen eine Gaststätte und muß diesbezüglich auch genehmigt werden (es sei denn, die Getränke/Nahrungsmittel werden zum EK verkauft, bzw. ohne über die eigenen Aufwendungen - Einkauf, Kühlung... - hinausgehende Aufschläge).


Das ist leider nicht korrekt.
Das Vereinsheim eines Sportvereins ist rechtlich gesehen grundsätzlich erst einmal keine Gaststätte, da die allermeisten Sportvereine sogenannte "Idealvereine" sind, also einen gemeinnützigen und keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.
Es ist dennoch eine wirtschaftliche Tätigkeit erlaubt und es dürfen Getränke und Nahrungsmittel auch über den EK hinaus verkauft werden, wenn die Gewinne dem ideellen Hauptzweck zugeführt werden, also dem Bestehen des Vereins selbst.
Denn was passiert mit den ganzen Thekenumsätzen in den Sportvereinen?
Die steckt sich niemand in die Tasche, sondern die fließen in Einkauf, Fixkostendeckung und Instandhaltung des Spielmaterials.


Billard gilt als Individualsport bzw. kontaktfreier Sport, ein eigenes Vereinsheim als Sportstätte, nicht als Gaststätte oder Freizeiteinrichtung, wie z.B. Billard-Bistros oder diese Bowling-Billard-Hallen.

Vereine mit eigenem Vereinsheim können vielerorts so langsam tatsächlich wieder zur Normalität zurück kehren, abhängig von den im jeweiligen Stadt-/Landkreis geltenden Verordnungen.
Die Vereine mit angeschlossener Gastro und/oder innerhalb einer Freizeiteinrichtung haben da derzeit leider noch das Nachsehen.
Detaillierte Informationen zur Rechtslage sollten eigentlich auch beim jeweiligen Landesverband oder bei der zuständigen Stadt-/Kreisverwaltung eingeholt werden können.
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Schopi68
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Re: Billiard erlaubt in Bayern oder nicht

Beitrag von Schopi68 »

AIMhAK hat geschrieben:
Das ist leider nicht korrekt.
... dürfen Getränke und Nahrungsmittel auch über den EK hinaus verkauft werden, wenn die Gewinne dem ideellen Hauptzweck zugeführt werden, also dem Bestehen des Vereins selbst.
Denn was passiert mit den ganzen Thekenumsätzen in den Sportvereinen?
Die steckt sich niemand in die Tasche, sondern die fließen in Einkauf, Fixkostendeckung und Instandhaltung des Spielmaterials.

...
Billard gilt als Individualsport bzw. kontaktfreier Sport, ein eigenes Vereinsheim als Sportstätte, nicht als Gaststätte oder Freizeiteinrichtung, wie z.B. Billard-Bistros oder diese Bowling-Billard-Hallen.


Das ist leider nicht korrekt.

Auch wenn es darum geht, den Verein über die Verkäufe an der Theke zu finanzieren, handelt es sich um eine Gewinnerzielungsabsicht. Weiterhin ist die Gewinnerzielungsabsicht nicht das einzige Kriterium.

Aber wir brauchen hier letztlich nicht weiter drüber zu diskutieren, es gibt da durchaus Länderspezifische Regelungen.

z.B.
https://www.landesrecht-bw.de/jportal/? ... c.norm=all

"Gewinnerzielungsabsicht wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die aus der Abgabe von Speisen und / oder Getränken erzielten Überschüsse allein der Finanzierung von für sich genommen defizitären gemeinnützigen Zwecken dienen." (das nur als ein Beispiel).
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monchychy
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Re: Billiard erlaubt in Bayern oder nicht

Beitrag von monchychy »

Was muss eigentlich passieren, damit die Innengastro wieder öffnen darf?

Inzidenz bei O oder minus 10 oder was genau?
Inzidenz unter 35 ist ja scheinbar noch zu gefährlich......
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Re: Billiard erlaubt in Bayern oder nicht

Beitrag von treffgarnix »

Also die Gesundheitsämter in Bayern müssen ja wirklich das Läuten überhört haben wenn sie Vereinsheimen mit Getränkeverkauf die Genehmigung erteilt haben, Billard wieder zu betreiben :lac: :lac: :lac: :lac: :zwi:
Als Einstein Examina abnahm, fragte ihn einmal ein Student: "Sie stellen in diesem Semester ja genau die gleichen Fragen wie beim letzten Mal." Darauf Einstein: "Das ist wahr. Nur die Antworten sind diesmal anders."
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Re: Billiard erlaubt in Bayern oder nicht

Beitrag von holli »

monchychy hat geschrieben:Was muss eigentlich passieren, damit die Innengastro wieder öffnen darf?

Inzidenz bei O oder minus 10 oder was genau?
Inzidenz unter 35 ist ja scheinbar noch zu gefährlich......

"Bayern: Staatsregierung berät am 4. Juni
In Bayern gelten momentan die Regelungen der Bundesnotbremse: Je nach Inzidenz ist demnach der Einzelhandel mit Hygienemaßnahmen geöffnet (Inzidenz 35-50) oder nach Terminbuchung möglich (50-100). Eine nächtliche Ausgangssperre gilt nur in Landkreisen mit einer Inzidenz über 100. Bewirtet werden darf bisher lediglich per Außengastronomie, wenn die Inzidenz unter 100 liegt, mit Terminbuchung. Bei einer Inzidenz über 50 ist außerdem ein negativer Coronatest nötig. Touristische Übernachtungen sind in Kreisen unter 100 möglich, aber unter Testauflagen.

Zum Artikel: "Was gilt wo? Corona-Lockerungen und Notbremse in Bayern"
Das bayerische Wirtschaftsministerium hat den Gastronomen Hoffnung auf Öffnung der Innenbereiche gemacht. Eine "zeitnahe, bayernweite und inzidenzunabhängige Öffnung der Innengastronomie", sei möglich, teilte ein Sprecher am vergangenen Freitag mit.

Aus dem Gesundheitsministerium heißt es: "Klar ist, dass zu gegebener Zeit auch weitere Öffnungsschritte folgen werden, wenn das Infektionsgeschehen dies zulässt." Die Staatsregierung beobachte die Entwicklung permanent. Der Ministerrat berät am 4. Juni."

https://www.br.de/nachrichten/deutschla ... ck,SZ6jzeA
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Re: Billiard erlaubt in Bayern oder nicht

Beitrag von sneaky_peter »

Wie, dann gibt’s eigentlich nix zu meckern?
Das ja doof…
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tintin
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Re: Billiard erlaubt in Bayern oder nicht

Beitrag von tintin »

SH: ab heute wieder 20 Anwesende in unserem Vereinsheim erlaubt. :sta:
Das war jetzt ein schneller und großer Schritt. Ob ich solche Menschenansammlungen überhaupt noch vertragen kann?
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Re: Billiard erlaubt in Bayern oder nicht

Beitrag von monchychy »

Scheinbar tut sich was.....ab kommenden Montag soll in Bayern auch die Innengastro öffnen......Zeit wird’s!
LochNess
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Re: Billiard erlaubt in Bayern oder nicht

Beitrag von LochNess »

endlich dürfen wir wieder billard spielen... innengastro hat seit gestern auf
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Re: Billiard erlaubt in Bayern oder nicht

Beitrag von Billard-Praxis »

Kaum dass wieder geöffnet werden kann säuft das Vereinsheim von Daniel Jähn wegen Unwetter ab. :ung:

Das tut mir echt leid und hoffe auf schnelle Hilfe und wünsche den Unglücksraben
starke Nerven, Kohle und Zuversicht. :anf:
You got it
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Re: Billiard erlaubt in Bayern oder nicht

Beitrag von jaehndan »

Ja Hansi. Tatsächlich ist das sehr ärgerlich. Wir hatten bereits seit einem Monat in Absprache mit dem Gesundheitsamt und unseren Vermietern die Möglichkeit gehabt, einzelnen Mitgliedern die Räume stundenweise unterzuvermieten, aber jetzt, wo wir eigentlich die Saisonplanung angehen wollten und mit einer Präsenzveranstaltung auch hätten planen können, wird diesmal (traf ja in den letzten Jahren auch andere Vereine) die große Hoffnung durch die Natur zunichte gemacht.
Nach erster Prüfung springt unsere eigene "Hausratversicherung" nicht ein, da hier Hochwasserschäden leider nicht versichert waren.
Jetzt bleibt nur abzuwarten, inwieweit bautechnische Mängel vorliegen und dadurch zumindest ein Teil durch die Gebäudeversicherung der Vermieter gedeckt ist.
Heute Nachmittag ist erstmal Begehung mit Vermieter, Versicherungsgutachter und Baufirma.
Derzeit rechnen wir bei uns mit einem Schaden von ca. 30.000,- €, da wir 6 Pooltische und 2 Snookertische ersetzen müssen. Auch müssen wir das Material für unsere Queueregale neu beschaffen und unter Umständen, die selbst gebaute Theke ersetzen. Mindestens genauso schlimm wiegt aber auch der zeitliche Verlust.
Zum Glück haben wir aber in der Nähe befreundete Clubs und Vereine, die uns hierbei bereits Hilfsbereitschaft signalisiert haben.
Auch bei Facebook gab es bereits eine große Bereitschaft zu spenden. Dafür bedanke ich mich bereits jetzt schon.
Nicht unerwähnt möchte ich dabei lassen, dass der ERSTE, der hier großzügig vorgeprescht ist, das ehemalige Mitglied Gordon war und ist! Auch ich bin hier durchaus mal mit ihm aneinandergeraten, aber ich muss hier mal tatsächlich eine Bresche schlagen... Er hat sich sofort von sich aus angeboten (neben auch anderen). Wirklich toll, wie hilfsbereit, mitfühlend und selbstlos die kleine aber sehr feine Billardfamilie ist.
Natürlich ist hier der Hansi als auch einer der Leuchttürme zu nennen.
Wenn wir nähere Infos haben und eventuell auch ein Spendenkonto eingerichtet, werde ich (ebenso wie Neuigkeiten, Updates etc.) hier als auch auf faceboook dieses posten.
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Re: Billiard erlaubt in Bayern oder nicht

Beitrag von Schopi68 »

Darf man fragen, inwiefern die Billardtische beschädigt wurden? ich war bisher eigentlich immer davon ausgegangen, daß viele Tische Wasser durch gute Versiegelung etc. eigentlich vertragen müssten.
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Re: Billiard erlaubt in Bayern oder nicht

Beitrag von AIMhAK »

Schopi68 hat geschrieben:Darf man fragen, inwiefern die Billardtische beschädigt wurden? ich war bisher eigentlich immer davon ausgegangen, daß viele Tische Wasser durch gute Versiegelung etc. eigentlich vertragen müssten.


Nur die Sichtflächen sind beschichtet/versiegelt.
Bandenhölzer und Unterbau bestehen häufig aus rohen MDF- oder Spanplatten.
Die quellen bei Wasserkontakt direkt auf.
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jaehndan
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Re: Billiard erlaubt in Bayern oder nicht

Beitrag von jaehndan »

Also wie schon erwähnt, es sind nicht alle Flächen versiegelt. Unsere Pooltische sind hierbei grundsätzlich weniger unmittelbar betroffen.

Im gesamten Gebäude ist die Auslegware direkt auf dem Estrich verlegt. Zum Glück hat uns die Malerfirma eines Mitglieds dierekt professionelle Luftrockner hinstellen können, aber dennoch kondensiert eine gehörige Menge Wasser in die Luft. Dies führt dazu, dass die Tücher komplett mit durchfeuchten, auch löst sich teilweise der Kleber an den Banden. Bei den Snookertischen verhält es sich so, dass diese (im Gegensatz zu unseren Pooltischen) den kompletten Unterbau aus Holz haben. Aufgrund des Alters der Tische kommt es dazu, dass die Fasern bereits das auf dem Teppich stehende Wasser zum Teil aufgesogen haben.

Nachdem der gesamte Boden im Vereinsheim gemacht werden muss, müssen wir die Tische für diese Arbeiten eben ab- und wieder aufbauen. Aufgrund des Alters der Tische wird ein wirklich solider Aufbau aber auch bei den Pooltischen nicht mehr möglich sein. Da sind die Füße bereits in Mitleidenschaft gezogen etc. pp. Ja wir hätten diese Tische über kurz oder (eher) lang auch so austauschen müssen. Allerdings hätten sie noch einige Jahre gehalten, ohne Ab- und Aufbau.

Ein sehr gutes Angebot liegt uns bereits vor. Es handelt sich dabei um eine Summe für 2 Snooker- und 6 Pooltische mit Aufbau von 30.880,- €.
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Re: Billiard erlaubt in Bayern oder nicht

Beitrag von AIMhAK »

jaehndan hat geschrieben:Ein sehr gutes Angebot liegt uns bereits vor. Es handelt sich dabei um eine Summe für 2 Snooker- und 6 Pooltische mit Aufbau von 30.880,- €.

Schon über eventuelle Fördergelder/Zuschüsse erkundigt?
Neuanschaffung von Spielmaterial wird manchmal auf Antrag von den Landessportverbänden bezuschusst.
Auch kommunal werden hier und dort Fördergelder ausgeschüttet.
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