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Emu
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Beitrag von Emu »

Hallo..

Darf ein Verein einen Köcher samt Queue´s von einem Vereinsmitglied als Sicherheit behalten wenn er Beitragsschulden hat ?

Lg
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cuechanger
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Beitrag von cuechanger »

Normalerweise nicht. Eine Schuld ist erst mal nicht pfändbar, solange Du keinen gerichtlichen Titel hast und dann wäre es an einem Gerichtsvollzieher, diese Schuld einzutreiben. Deine Köcher/Cue wäre in diesem Fall dann pfändbar, da Du diese gegenstände sicher nicht als offizielle Grundlage für deine Einkommensmöglichkeiten brauchst.
Wenn der verein allerdings in seiner Satzung ein solches Bepfandungsrecht verankert hat und Du diese mit Deiner Unterschrift bei Eintritt oder auch später anerkannt hast, sieht das wieder anders aus.
Zu Bedenken gebe ich allerdings, dass der weg, den Verein zu einem gerichtlichen Titel zu zwingen, wenn man das Bepfandungsrecht bestreitet, möglicherweise zu erheblichen Mehrkosten (Gerichtskosten, Auslagen....) führen kann, so das man am Ende besser fahren würde, sich gütlich zu einigen.
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Emu
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Beitrag von Emu »

Vielen Dank für diese ausführliche Antwort auf meine Frage...Wir werden versuchen uns zu einigen und wenn das nicht geht müssen wir uns (ohne Spielfreigabe) eben innerhalb der Fristen von dem Mitglied trennen bevor noch weitere Kosten entstehen...

Gruß
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Rebell
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Re:

Beitrag von Rebell »

Emu hat geschrieben:Vielen Dank für diese ausführliche Antwort auf meine Frage...Wir werden versuchen uns zu einigen und wenn das nicht geht müssen wir uns (ohne Spielfreigabe) eben innerhalb der Fristen von dem Mitglied trennen bevor noch weitere Kosten entstehen...

Gruß

Heute bekamen wir eine E-Mail, die aussagt, dass eine negative Freigabebescheinung wegen Beitragsschulden unzulässig ist. Die E-Mail ist von höchster Stelle und soll in der Sportordnung eingearbeitet werden.
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jojo
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Re:

Beitrag von jojo »

cuechanger hat geschrieben:Normalerweise nicht. Eine Schuld ist erst mal nicht pfändbar, solange Du keinen gerichtlichen Titel hast und dann wäre es an einem Gerichtsvollzieher, diese Schuld einzutreiben. Deine Köcher/Cue wäre in diesem Fall dann pfändbar, da Du diese gegenstände sicher nicht als offizielle Grundlage für deine Einkommensmöglichkeiten brauchst.
Wenn der verein allerdings in seiner Satzung ein solches Bepfandungsrecht verankert hat und Du diese mit Deiner Unterschrift bei Eintritt oder auch später anerkannt hast, sieht das wieder anders aus.
Zu Bedenken gebe ich allerdings, dass der weg, den Verein zu einem gerichtlichen Titel zu zwingen, wenn man das Bepfandungsrecht bestreitet, möglicherweise zu erheblichen Mehrkosten (Gerichtskosten, Auslagen....) führen kann, so das man am Ende besser fahren würde, sich gütlich zu einigen.


Sehe ich nicht so Markus.
Pfandrecht nach dem BGB kannst du immer einfordern. Dieses Thema ist jedoch so komplex, dass es hier nicht so einfach erläutert werden kann.
Gruß jojo
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Rebell
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Re: Sicherheitsleistung

Beitrag von Rebell »

Ich kenne viele Vorstandskollegen, die eine ähnliche Meinung vertreten. Eine negative Freigabebescheinung ist häufig das einzige Mittel um Schuldner zu sanktionieren. Häufig ging es um mehr als 20 €. Es gab und gibt es immer wieder Mitglieder die sich über Monate nicht sehen lassen und nichis von sich hören lassen. Meistens sind es Deckelschulden, die das Mitglied dazu bewegen, sich nicht mehr sehen lassen. Natürlich läuft die Mitgliedschaft erstmal weiter. Die Hoffnung stirbt zuletzt.
Auch die DBU und der Landesverband will seinen Anteil haben. Deswegen ist es nach meinem Empfinden mehr als gerecht, dass eine Freigabebescheinigung nur "Negativ" lauten kann. Auch wir hatten vor kurzem einen ähnlichen Fall. Ein Mitglied kommt nicht mehr, wegen privater finanzieller Probleme. Sein Spielqueue war im Vereinsheim und wurde an sicherer Stelle deponiert.
Ich betone; das Mitglied wurde kontaktiert. Man war bereit dem Mitglied finanziell entgegen zu kommen. Nach mehr als einem Jahr wollte das Mitglied in einem anderen Verein aktiv werden. Das Mitglied war, nach vorheriger Androhung, aus der Mitgliederliste gestrichen. Es wurde in der Billardarea als Grund für die "Negative", Beitragsschulden angegeben. Das ehemalige Mitglied zahlte daraufhin die heruntergesetzte,vereinbarte Beitragsschuld und das Queue konnte ich für die Jugendabteilung behalten.
Der gute Kontakt mit diesem Mitglied besteht durch diese Lösung weiterhin.
Dieser Praxis will der amtierende DBU Präsident jetzt einen Riegel vorschieben. Eine negative Freigabebescheinigung mit der Begründung " Beitragsrückstände" soll es nach anwaltlicher Beratung nicht mehr geben.
Zitat: Wir sind ein Sportverband und kein Inkassounternehmen".
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Re: Sicherheitsleistung

Beitrag von Schopi68 »

Rebell hat geschrieben:Dieser Praxis will der amtierende DBU Präsident jetzt einen Riegel vorschieben. Eine negative Freigabebescheinigung mit der Begründung " Beitragsrückstände" soll es nach anwaltlicher Beratung nicht mehr geben.
Zitat: Wir sind ein Sportverband und kein Inkassounternehmen".


Womit er völlig recht hat. Und ich vermute, die Schuld liegt nicht beim "amtierenden DBU Präsidenten", sondern in der Rechtslage. ;)
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