Chaosverband BBV!

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DeBiliUs
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von DeBiliUs »

https://de.wikipedia.org/wiki/Einschreiben

Added in 1 minute 10 seconds:
Also Pudl-V ist zu schön, um wahr zu sein.
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WolfgangNB
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von WolfgangNB »

[quote="DeBiliUs"]Satzung § 11 Die Außerordentliche Mitgliederversammlung (aoMV)
1. (...)
2. Für die außerordentliche MV gilt § 10 mit der Maßgabe, dass die Einberufungsfrist vier Wochen und die Antragsfrist drei Wochen beträgt.

Sieh an, da steht ja sogar explizit "vier Wochen". Nicht ein Monat oder zwei. 4 x 7 Tage = 28 Tage.


Bitte keine § verdrehen. In 1. steht, dass das Begehren innerhalb von 2 Monaten einberufen werden muss. In 2. Ist definiert, das eine Versammlung nicht von heute auf morgen einberufen werden kann.
Mir doch egal :-)
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holli
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von holli »

holli hat geschrieben:
HansDirsch hat geschrieben:Einschreiben-Rückschein ist "höherwertig" (kostet ja auch mehr als das Doppelte), weil der Absender die Bestätigung kriegt, dass zugestellt wurde. Es wurde also mehr als nötig gemacht, die Zustellung ist wirksam.

Das ist Unsinn.

Ergänzung:

Nur mal eines von vielen Beispielen, die den Unterschied erläutern:

„Die sicherste Variante muss nicht die Beste sein
Die Post empfiehlt oft das „Einschreiben Rückschein“ als sicherste Variante. Das ist leider nicht immer ein guter Rat. In vielen Fällen ist der Rückschein überflüssig und in einigen kann er sogar schädlich sein!

Ein Beispiel: Der Absender verschickt einen Brief per Einschreiben mit Rückschein und denkt, er ist damit auf der sicheren Seite. Doch der Empfänger des Briefes ist zum Zeitpunkt des Eintreffens des Briefes nicht zu Hause und er holt ihn auch nicht auf der Post ab. In dem Fall bekommt der Absender keine schriftliche Empfangsbestätigung. So kann zum Beispiel eine Kündigung als nicht zugegangen gelten. Der Absender erhält seinen Brief zurück und hat möglicherweise Pech, dass er eine wichtige Frist verpasst hat. Mit dem „Einschreiben Einwurf“ passiert das nicht. Damit gilt der Brief als zugestellt.“

(https://www.focus.de/finanzen/experten/ ... 05337.html)

Gerade bei der Einhaltung von Fristen ist das Einwurf-Einschreiben immer dem Einschreiben mit Rückschein vorzuziehen.

Wikipedia bestätigt ja genau das:

„Somit kann es sein, dass sogar eine Frist versäumt wird, weil das Einschreiben (Anm.: gemeint ist das Einschreiben mit Rückschein) nach einer Woche wieder an den Absender zurückgeht.“

Da aber ja sogar in der Satzung explizit das Einwurf-Einschreiben festgelegt ist, ist die ganze Diskussion überflüssig. Der Absender kann nach seiner falschen Vorgehensweise jetzt nur noch hoffen, dass der gewünschte Empfänger die Annahme des Einschreibens nicht verweigert hat, oder der Vorstand nicht darauf besteht, dass gemäß Satzung der Eingang eines Einwurf-Einschreibens, und damit ein fristgerechter Eingang, nicht stattgefunden hat.
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HansDirsch
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von HansDirsch »

@ Holli:
Mein Thema war, ob es Konsequenzen hat, dass E-Rückschein statt Einwurf-E gewählt wurde, ob also die falsche Art des Einschreibens an sich schon zur Unwirksamkeit der Zustellung führt. Da bleibe ich beim Nein.
Du bist bei den Problemen, die sich bei E-Rückschein ergeben können, das ist ein anderes Thema. Gerade als Billardspieler sollte man auch beim Lesen genau sein. :zwi:
Nachdenken geht auch vorher!
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holli
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von holli »

Ich denke, dass ich genau gelesen habe, ob Billardspieler oder nicht. Deshalb u. a. mein Hinweis auf die Satzung und der Hinweis auf das Risiko der Fristversäumung.

Egal, wird schon im Sinne des Absenders gutgehen.
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Ures
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von Ures »

@HansDirsch: Es reicht manchmal nicht aus zu lesen was irgendwo steht, sondern man muss auch den Sinn verstehen. Wenn in einer Satzung explizit ein Einwurf-Einschreiben gefordert ist, dann hat das mitunter gewisse Gründe. Einer davon kann sein das man über die Vergabe der Briefkastenschlüssel genau regeln kann, wer Zugang zu diesen Dokumenten hat und auch nur auf diese Weise sicherstellen kann das die Dokumente dann auch fristgerecht bearbeitet werden können. Bein einem Überagebeeinschreiben das der Postbote der Putzfrau in die Hand drückt, ist es halt nicht sichergestellt, das das Dokument bei der richtigen Person und in einem zeitgerechten Rahmen landet.
Ein Rückschein belegt nur das "Irgendjemand" die Sendung angenommen und unterschreiben hat, es ist kein Beleg für eine rechtsgültige Zustellung, weil die Legitimation der unterschreibenden Person nicht geprüft wird. Ein Schreiben das von der Putzfrau angenommen wird erfüllt keine rechtsgültige Zustellung.
Ich verweise auf :
https://www.promietrecht.de/Zustellung/durch-Post/Uebergabe-Einschreiben/Zustellung-beweisen-Versand-eines-Uebergabeeinschreibens-sicher-E2092.htm
Ergo ein Übergabe-Einschreiben mit Rückschein ist eindeutig minderwertiger was die Beweiskraft der Zustellung angeht, als Einwurf-Einschreiben.
Die Frage ob die Sendung des BV als zugestellt gilt, kann letztendlich erst geklärt werden, wenn bekannt ist wer die Sendung angenommen hat und ob diese Person dazu berechtigt war. Und selbst wenn die Sendung als zugestellt gelten würde, bleibt ja immer noch die Frage ob damit auch der Vorgehensweise in der Satzung (§11) genüge getan wurde. Und genau diese Vorgehensweise sehe ich als nicht erfüllt. Denn dort ist eine exakte Vorgehensweise definiert und die ist dann halt auch einzuhalten. Wenn dort Gestanden hätte "an die Geschäftsstelle" wäre alles in Butter. Aber "per Einwurf-Einschreiben an die Geschäftsstelle" setzt einen genauen, definierten Weg voraus und ein Übergabeeinschreiben mit Rückschein erfüllt diesen Weg nun mal per se nicht. Ob und welche Konsequenzen sich daraus ergeben muss man einfach abwarten. Wen aber jemand die außerordentliche Mitgliederversammlung verhindern möchte, hat er da zumindest schon einmal einen guten Hebel zum ansetzen. Wobei man mal in die Fristen schauen müsste ob dieser Fauxpas nicht sogar noch zeitlich "heilbar" ist.
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cuechanger
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von cuechanger »

Das ist so nicht richtig. Ein Schreiben gilt als zugestellt, wenn es nachweislich in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Wie dieser seinen Bereich schlussendlich organisiert und ob die Putzfrau empfangsberechtigt ist oder nicht oder wie der Briefkasten gesichert ist, ist nicht mehr Problem des Absenders. Funktioniert beim Empfänger die Weitergabe nicht korrekt, so geht dies im Zweifel zu Lasten desselben, nicht aber zu Lasten des Absenders.
Es gibt nur sehr wenige Arten der Zustellung, bei denen eine persönliche Übergabe zwingend vorgeschrieben ist und ich bezweifle, dass die Satzung eines Vereins ausreichende Rechtskraft hat, um dies zu erwirken. Nichtmal gerichtliche Vorladungen bedürfen der persönlichen Empfangsbestätigung.
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von DeBiliUs »

Zur Dokumentation der 1/3-Minderheiten-Quote der BBV-Vereine, Abruf heute aus der Billard-Area (öffentlich zugänglich):

Billardarea BBV Bayerischer Billard-Verband v. 05.05.2019 (131 Vereine minus "Karteileichen")
1. AC Bayreuth
1. BC Kronach
1. BC Selb
1. BSV Schwebheim
1. BV Rosenheim
1. BV Weißenburg
1. Münchner SC
1. PBC Arnstorf
1. PBC Freising
1. PBC Memmingen
1. PBC Moosburg
1. PBC Mühldorf
1. PBC Passau
1. PBC Pfaffenberg
1. PBC Simbach
1. PBC Sonthofen
1. PBC Traunstein
1. PBV Amberg
1. SC Ansbach
1. SC Kempten
1. SC Lechbruck
ABC Bamberg
Alibi Straubing
AS Städtedreieck
ATSV Erlangen
Auerer BC
Augsburger BC
BA Siegenburg
BC 73 Pfeffenhausen
BC 90 Karlstein
BC 93 Neumarkt
BC 98 Aschaffbg.
BC Freilassing
BC Gymnas Trudering
BC H18 München
BC Haunstetten
BC Herzogenaurach
BC Kelheim
BC Kempten
BC Krumbach
BC Landau
BC Mainburg
BC München
BC Neu-Ulm
BC Osterhofen
BC Regensburg
BC Royal-Flair
BC Tutzing
BC Wildenberg
BC Wolfratshausen
BF Bad Gögging
BF Creidlitz-Coburg
BF Geisenfeld
BF Mühlhausen
Black Eight Munich
BSC Augsburg
BSC Füssen
BSC Ingolstadt
BSC Kissing
BSC Martinsried
BSC Pfaffenhofen
BSC Plattling
BSV 97 Neuburg
BSV Dachau
BSV Ergolding
BSV Ettenkofen
BSV Forum
BSV München
BSV Olching
BSV PB München
BSV Pegnitz 07
BSV Pfaffenhofen
BSV Pfeffenhaus.
BSV Playhouse FFB
BV Kahl
BV Pool Dragons
BV Q-Club
BV Schöllkrippen
CC Nürnberg
CSC Regensburg
DJK Haugenried
Fortuna Straubing
Olimpia München
PB Deggendorf
PBC Aschaff-Damm
PBC Atlantis
PBC Augsburg
PBC BW Burgkirchen
PBC College Mkt.Sch.
PBC Erding
PBC Hoaße Greim
PBC Ilmmünster
PBC Klingenberg
PBC Königsbrunn
PBC Lauingen
PBC Lerchenau
PBC Main Erftal
PBC Mindelheim
PBC München-West
PBC Neufahrn
PBC Regensburg
PBC Ulm/Neu-Ulm
PBC Würzburg/KT
PBSC Donauwörth
PBT Münchsmünst.
PBV Bobingen
PBV Pressath
PBV Schwandorf
PBV Schweinfurt
Pool Factory
PSC Kaufbeuren
PTSV Hof
Rottach Breakers
SBC Bad Staffelstein
SC 147 München
SC Dingolfing
SC Teublitz
SG Straubing
SP Regensburg
SPC Hof
Spitzw.Straubing
SSC Fürth
SV Essenbach
SV Fürth-Poppenreuth
SV Vötting
TSG Bamberg
TSV Burgebrach
TSV Ingolstadt
TSV Landsberg
TV Schweinheim
USC Ingolstadt


Da sind ein paar "Karteileichen" dabei. Aber das kann ja jeder, der will, selbst prüfen.
Bei der Ermittlung der 1/3-Quote für ein Minderheitenbegehren zum beispielsweise 30.04.2019 sind bereits abgemeldete, also bereits gekündigte, bzw. nicht mehr existente Vereine nicht zu berücksichtigen. "Irgendwo" in der Satzung oder einer der (gültigen) Ordnungen habe ich gelesen, daß Vereine, die weniger als drei (?) Mitglieder haben, aus dem BBV ausgeschlossen werden. Vielleicht hats ja jemand parat. Alles kann ich nicht auswendig. Aber fast!

Höhö.

Added in 11 minutes 4 seconds:
Wenn mir jemand freundlicherweise das "gelb markieren" erläutern würde ... hab mich damit
nicht beschäftigt, sorry.

Added in 15 minutes 48 seconds:
Falls ein Verein mehr wie einen halben oder einen ganzen Jahresbeitrag mit seinen Zahlungen im Rückstand ist: Darf dieser Verein noch gültig abstimmen? Grübel ... steht nirgends, oder? Also eher ja. Oder eher nein. Oder vielleicht. Oder "es kommt darauf an". Dazu bräuchte man mindestens einen oder mehrere Anwälte. Oder einfach eine gute Buchhaltung.
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von DeBiliUs »

Der Bayerische Landessportverband BLSV hat übrigens eine ausgezeichnet organisierte Poststelle. Bei den vielen Sportverbänden, die im Haus des Sports des BLSV ihre Geschäftsstelle betreiben, ist das durchaus von Vorteil. Dadurch entstehen auch keine Probleme wie oben beschrieben. Das Einschreiben ist fristgerecht eingegangen.

Dieses war der erste Streich, doch der zweite folgt sogleich ... (W.B.)
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von Billard-Praxis »

@Debilius, den Gag mit der DBU Schreibweise in deinem Avatarnamen hab ich mir verkniffen. :zuf:

Wenn du eine Antwort erstellst, clickst du das Icon ab an,rechts neben dem Feld Schriftarten. Was in gelb erscheinen soll schreibst du dann zwischen den Wörtern yellow und highlight, genau zwischen die Klammern.

Wenn du damit zurecht kommst, erwarte ich eine positive Bewertung von dir und zwar nicht zu knapp.

Grüße
Jemand
:zwi:
You got it
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von cuechanger »

Ein Beitrag wurde auf Wunsch des Autors gelöscht. Ein weiterer danach, weil er diesen zitiert hatte und somit sinnfrei gewesen wäre, hätte ich das Zitat ebenfalls entfernt.
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von DeBiliUs »

vie
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dank
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von Billard-Praxis »

Bitte sehr, gerne geschehen. :zuf:
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von DeBiliUs »

Wie kann eine Excel-Tabelle sauber dargestellt werden? Tabulatoren scheints hier nicht zu geben? Schriftart courier sollte helfen, weil gleicher Platzbedarf pro Zeichen (äquidistant).

[font=Courier New]BLSV Statistik Billard Bayern
Jahr Mitglieder Vereine durchschn.
2006 9017 170 53,04
2007 8755 173 50,61
2008 9301 175 53,15
2009 8618 172 50,10
2010 7944 167 47,57
2011 7494 165 45,42
2012 7189 158 45,50
2013 6886 151 45,60
2014 6766 147 46,03
2015 6506 141 46,14
2016 6310 138 45,72
2017 6261 140 44,72
2018 7126 164 43,45 leider falsch
2019 ??? ??? ???[/font]


Das Wunder von 2018 beruht leider auf Meldefehlern der Sportvereine zum 01.01.2018 beim BLSV. Wenn ein Verein vier Sparten hat, z.B. Fußball, Tennis, Hallenhalma und Sackhüpfen, sollte er im Feld Sparte die jeweilige Sportartnummer eingeben. Wenn der Verein jetzt denkt "Wir haben vier Sparten, also schreibe ich da vier rein", dann trifft es die Sportart Billard, weil Spartennummer 4. So entsteht ein Traum von Mitgliederzuwachs.

Laut telefonischer Auskunft des BLSV wurden die Daten von den Vereinen so gemeldet, also sind sie richtig. Außerdem könnte man eh nichts mehr ändern, weil das Jahr 2018 abgeschlossen sei.

Super! Bis zum 15.03.2019 waren die 2018-Zahlen zum 01.01.2018 noch nicht mal beim BLSV veröffentlicht, da hatte ich nämlich schon angerufen und gefragt, wann man damit rechnen dürfte!

Jetzt freue ich mich schon auf die bei der DBU andiskutierte Pro-Kopf-Pauschale auch für "nicht aktiv gemeldete" Vereinsmitglieder (siehe Billardarea, Nachbericht zur Finanzsitzung der DBU, an der Bayern natürlich nicht vertreten war). Da werden bestimmt die BLSV-Zahlen hergenommen, die an den DOSB weitergeleitet wurden. Das wird teuer ...

http://portal.billardarea.de/cms_magazine/show/5945

Das bayerische Mitgliedswunder (von 2017: 6.261 auf 2018: 7.126) und das bayerische Vereinswunder (von 2017: 140 auf 2018: 164) haben wir hauptsächlich zwei Landkreisen zu verdanken:

Bezirk I Oberbayern: 2017: 2042 Mitglieder, 46 Vereine 2018: 2562 M., 52 V.
Bezirk VII Schwaben: 2017: 816 Mitglieder, 20 Vereine 2018: 1073 M., 22 V.

Kreis München-Land (I-13) 2017: 89 Mitglieder, 3 Vereine 2018: 644 M., 4 V.
Kreis Donau-Ries (VII-9) 2017: 33 Mitglieder, 1 Verein 2018: 332 M., 2 V.

Hoffentlich gibts da fett Fördermittel, in einem Jahr von 89 auf 644 Mitglieder! Spitze!
Donau-Ries hat 300 neue Mitglieder, die Billard im Verein spielen!

Das stimmt zwar alles gar nicht, aber blechen werden wir trotzdem müssen, falls die geplante DBU-Berechnungsgrundlage auf DOSB-Zahlen basiert.
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von mikkes »

DeBiliUs hat geschrieben:
Kreis München-Land (I-13) 2017: 89 Mitglieder, 3 Vereine 2018: 644 M., 4 V.
Kreis Donau-Ries (VII-9) 2017: 33 Mitglieder, 1 Verein 2018: 332 M., 2 V.



Wer bitte schön verarbeitet denn solche Meldungen, ohne diese sinnvoll zu hinterfragen?

Nur ein Verein mehr aber ein Zuwachs von fast 300 Mitgliedern? Das würde ja bedeuten, dass im Kreis Donau-Ries 2018 einer der größten Vereine (300 Mitglieder) aufgemacht hat oder entsprechend es durchschnittlich 150 neue Mitglieder in den beiden Vereine dazugekommen sind.
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