Chaosverband BBV!

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Uepsilon
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von Uepsilon »

Wenn man das PDF im Acrobat Reader öffnet, dann auf "Datei" und "Eigenschaften" klickt, werden einem einige Informationen angezeigt, u.a. auch der Autor. Dies wird mit anderen PDF-Readern ähnlich sein.
Allerdings sagt der dort angezeigte Autor nicht zwangsläufig etwas darüber aus, wer dieses Dokument tatsächlich "zuletzt" bearbeitet hat. Wenn jemand eine Kopie eines bereits bestehenden Dokumentes anlegt und dieses dann aktualisiert (ich halte es nicht für unwahrscheinlich, dass eine solche Vorgehensweise bei einem Protokoll gewählt wird), wird i.d.R. der Erstersteller des ursprünglichen Dokuments als Autor angezeigt.
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cuechanger
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von cuechanger »

Das ist wahr. Gerade bei Vorlagen mit Briefkopf usw. neigt man dazu, Altdokumente immer und immer wieder zu kopieren. Insofern wäre das Erstellungsdatum deutlich mehr aussagekräftig. Ich werd mal das Programm ändern, vielleicht sehe ich dann mehr.

So, jetzt gehts. Man muss es tatsächlich im Adobe Acrobat Reader öffnen und dann auf Eigenschaften. Erstellt am 03.04.2019 und geändert auch. Wobei ich nicht weiß, ob sich das Erstellungsdatum auf das Erstellen dieser Kopie oder des ursprünglich kopierten Dokumentes bezieht.
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von DeBiliUs »

Hinweis: Die downgeloadeten Dokumente nicht umbenennen! Sondern z.B. mit 142379...1250.pdf genauso speichern.

@Uepsilon
Wenn man ein älteres Word- oder Excel-Dokument als Vorlage verwendet, steht manchmal noch der Erstersteller in den Dokument-Eigenschaften, das ist soweit richtig.

Aber:
Wenn man diese Datei nun als pdf abspeichert oder in ein pdf druckt (also ein anderes Dateiformat verwendet (*.pdf)), wird das Windows-Benutzerkonto als Identifikation herangezogen. Ausserdem wird gespeichert, aus welcher Anwendung (inkl. Version) die "Quelle" stammt und welche Adobe-Version verwendet wurde, oder welcher pdf-writer, oder welcher pdf-Drucker, oder welcher Scanner. Es geht hier ja um die pdf-Dateien und nicht um die originären Word- oder Excel-Dateien.
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von Uepsilon »

DeBiliUs hat geschrieben:Wenn man diese Datei nun als pdf abspeichert oder in ein pdf druckt (also ein anderes Dateiformat verwendet (*.pdf)), wird das Windows-Benutzerkonto als Identifikation herangezogen. Ausserdem wird gespeichert, aus welcher Anwendung (inkl. Version) die "Quelle" stammt und welche Adobe-Version verwendet wurde, oder welcher pdf-writer, oder welcher pdf-Drucker, oder welcher Scanner. Es geht hier ja um die pdf-Dateien und nicht um die originären Word- oder Excel-Dateien.


Ich hab's eben kurz ausprobiert, allerdings mit einer wesentlich älteren Office-Version und MS Print to PDF. Nachdem ich in den Dokumenteneigenschaften der Word-Datei, welche ich mir von einem anderen Ersteller aus dem Internet heruntergeladen hatte, einen Phantasienamen als Autor eingetragen und das Teil als PDF gespeichert habe ... erschien meine NT-Kennung als Autor.

DeBiliUs liegt mit seiner Erklärung also richtig
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Schopi68
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von Schopi68 »

DeBiliUs hat geschrieben:Bitte mach einen Download des Dokuments. Dann öffnest Du es auf deinem Rechner. Rechte Maustaste, Kontextmenü, Dokumenteigenschaften. Das ist der Verfasser des Dokuments. Interessant ...


Damit sehe ich u.U. nur, wer mal das Dokument erstellt hat, das als Vorlage genutzt wurde (gerade bei Dokumenten mit Header und Footer ist der Reuse ja der Normalfall).

Ich habe es gerade selbst nochmal an einem Dokument eines Kollegen getestet: Dokument geöffnet, etwas geändert und dann direkt als PDF exportiert. Im Word sieht man noch, wer es zuletzt geändert hat. Im PDF steht dann dennoch nur der Originalautor.

(Windows 10 mit Office Professional Plus 2019)

Added in 10 minutes 53 seconds:
Wir sehen also eines ganz deutlich: die letzten Beiträge hier bewegen sich zu 100% im Bereich der Spekulation, der Mutmaßung und der Verschwörungstheorie (anders kann ich das anhand dessen, wie hier inzwischen damit umgegangen wird, nicht mehr nennen).
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von DeBiliUs »

Zitat aus Wikipedia (Adobe Acrobat):

"Version 8 (Veröffentlichung November 2006)
PDF-Version 1.7 (und vorherige) und PDF/A (für Langzeit-Archivierung) werden unterstützt.
Adobe Reader 8.0: Erlaubt das Lesen von PDF-Dateien und unter Umständen eingeschränkte Korrektur-, Kommentier- und Signaturfunktionen.
Acrobat 8 Elements wurde eingestellt
Acrobat 8 Standard (nur Windows): Enthält unter anderem Fähigkeiten zur Verschlüsselung und zur Dateizusammenführung
Acrobat 8 Professional
Acrobat 8 3D (Veröffentlichung 2007): Tools zur Erstellung von 3D-PDF
Neues Produkt: Acrobat Connect und Acrobat Connect Professional (früher Macromedia Breeze) ermöglicht die gemeinsame Bearbeitung von PDF-Dokumenten in Echtzeit und das Durchführen von Video-Konferenzen
Die macOS-Versionen laufen erstmals nativ auf Intel-Macs (allerdings nicht als Universal Binary, sondern in getrennten Versionen für PowerPC- und Intel-Prozessoren)
(Update-)Unterstützung ("core support") wurde bis zum 3. November 2011 gewährt[3]"
Zitat Ende.

Diese pdf-Version 1.7 wurde bei dem Dokument "aoMV 2. Version" vom 03.04.2019 verwendet. Das läßt auf eine Windows 7 - Installation schließen (reine Spekulation, Mutmaßung und Verschwörungstheorie). Die beteiligten Rechner lassen sich sehr gut unterscheiden.

Die Testumgebung mit Windows 10 ist interessant. Würdest Du bitte nochmal ein pdf aus der gleichen Word-Datei erstellen, einmal am Arbeitsplatz Deines Kollegen und einmal an Deinem eigenen Arbeitsplatz?
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Titleist

Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von Titleist »

Ich weiß auch nicht, was uns die "unterschiedlichen Autoren" sagen sollen. Dafür gibt es zig mögliche Erklärungen. Z.B., dass einer später ein paar Rechtschreib- oder Grammatikfehler verbessert hat, dass irgendwas noch eingefügt werden musste ... usw. Eine Verschwörung sehe ich dahinter sicher erst mal nicht. Also bitte nicht aus jeder Mücke einen Elefanten machen.
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Schopi68
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von Schopi68 »

DeBiliUs hat geschrieben:Diese pdf-Version 1.7 wurde bei dem Dokument "aoMV 2. Version" vom 03.04.2019 verwendet. Das läßt auf eine Windows 7 - Installation schließen (reine Spekulation, Mutmaßung und Verschwörungstheorie). Die beteiligten Rechner lassen sich sehr gut unterscheiden.

Die Testumgebung mit Windows 10 ist interessant. Würdest Du bitte nochmal ein pdf aus der gleichen Word-Datei erstellen, einmal am Arbeitsplatz Deines Kollegen und einmal an Deinem eigenen Arbeitsplatz?


Ich denke, es reicht, wenn ich sage, daß bei dem von mir in der beschriebenen Weise erstellten PDF "PDF-Version 1.7 (Acrobat 8.x)" im Dokument steht... Exakt das gleiche wie im BBV-Dokument.

Soviel zur Spekulation bzgl. der Windows-Version.

(Du hast nämlich die Zeile über der PDF-Versionsangabe übersehen, das PDF wurde nicht mit Acrobat, sondern mit Word erstellt - und Word erzeugt halt Version 1.7).
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von DeBiliUs »

Es wurde gestern eine weitere Übergabeaktion gemacht, diesmal vom Feinsten (mehr als 700 km, mal wieder nix zum Essen gekriegt, Dauer: 11:00 - 22:30 Uhr). Zwei Weißbier gewonnen!
Danke an die zwei unabhängigen Zeugen, die um 17:00 Uhr vor Ort waren.

Falls jemand wissen will, was aus der letztjährigen Doktorarbeit geworden ist:
Fragt Euren BBV-Präsidenten (der mit der notariell beglaubigten Unterschrift, die beim Registergericht hinterlegt wurde, allein zeichnungsberechtigt ist)!

Ein Übergabeprotokoll wurde angefertigt, von mir unterschrieben, gegengezeichnet, und in der Geschäftsstelle hinterlegt. Zur Sicherheit gibt es wieder eine Fotodokumentation.

Außerdem wurde bestätigt, daß die zwei Schreiben des Registergerichts München, beide per Einschreiben weitergeleitet, angekommen sind und zur Kenntnis genommen wurden.
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von DeBiliUs »

Das Minderheitenbegehren für die Einberufung einer aoMV zum 02.06.2019 im Haus des Sports, BLSV in München ist gestartet worden.

Tops: Abwahl des Präsidenten und der kommissarischen BBJ-Vorsitzenden
Tops: Neuwahl des kompletten Präsidiums und aller zu besetzenden Ämter.

Es eilt! Viele Vereine haben schon reagiert, Votum JA. Wir brauchen ein Drittel aller bayerischen Vereine, also ca. 44 Vereine. Es steht ein komplettes Vorstandsteam bereit. Jeder, der will, kann sich zur Wahl stellen und einen Posten übernehmen. Sportlich, sportlich ...
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von Arsec »

Fristgerechter Einladungstermin wäre dann der 1.Mai. Hast du eine kurze Erklärung dazu warum es so hastig abläuft und nicht z.B. schon eine Woche früher eine Mail an die Vereine rausging, oder Termin etwas später gewählt wird?
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von DeBiliUs »

Der Präsident ist der Aufforderung vor Ort in Klingenberg nicht nachgekommen, seinen Rücktritt zum 02.06.2019 zu erklären, unter gleichzeitiger Einberufung einer aoMV zum 02.06.2019, mit einzigem Top Neuwahl des Präsidiums und aller zu besetzenden Ämter. Das wäre die "elegante" Version gewesen, um als Präsident nicht mehr auf der aoMV erscheinen zu müssen. Die Fristsetzung war Freitag 26.04.2019 13:00 Uhr. Ungenutzt verstrichen.

Wir haben ihm das Dokument unterschriftsreif mit Erklärung und Erläuterung mit Zeugen überbringen lassen, weil er selbst nicht anwesend war.

Der große Saal im Haus des Sports in München ist nicht immer verfügbar, weil alle/viele Verbände da ihre Versammlungen abhalten. Also haben wir uns bereits vor Wochen um einen freien Termin gekümmert und reserviert. Außerdem mußten wir den Rahmenterminplan im Auge behalten, damit wir keinen Termin wählen, an dem lauter Turniere o.ä. stattfinden.

Ab 08. bzw. 11.06.-21.06.2019 sind Pfingstferien. Ab 27. bzw. 29.07.2019 bis 09.09.2019 sind Sommerferien. Diese Zeiträume fallen also komplett aus.

Die Ankündigung, daß die Steuerkanzlei bis Ende April irgendwelche Jahresabschlüsse fertigstellt, war natürlich sehr ... gewagt. Dazu sollten erstmal die kompletten Eröffnungsbuchungen zum 01.01.2016 vom Vorjahr 31.12.2015 erfasst werden. Jeder, der sich den Spaß macht, die Schlußsalden eines Jahres am 31.12.2014 mit den Eröffnungssalden des nächsten Jahres am 01.01.2015 zu vergleichen, und eine rudimentäre Ahnung von Buchhaltung hat, weiß, worauf ich hinauswill. Dann gibts ja auch noch so Bilanzvorschriften wie Abschreibungen, Rückstellungen, Erfassung aller sonstigen Verbindlichkeiten, Erfassen von längeren Verträgen wie Miete oder Leasing, Abgrenzungen der Kosten Vorjahr oder Folgejahr, Überprüfen sonstiger Posten wie z.B. Offene Posten Debitoren/Kreditoren usw. (hüstel).

Eine Einberufung zu einer ordentlichen MV mit zwei Monaten Vorlauf ohne ein handlungsfähiges Präsidium oder einen "funktionierenden" Präsidenten wird also frühestens nach den Sommerferien erfolgen, nur ist bis dahin leider Feierabend, wenn weiterhin so mit dem Geld umgegangen wird. Die Verbindlichkeiten, die bereits feststehen, sind einfach zu hoch (z.B. sind die Kosten der Geschäftstelle 2017 und 2018 noch nicht erfasst). Die Abrechnung des BLSV an den BBV für 2017 wurde noch nicht mal bezahlt. Die Abrechnung für 2018 liegt noch nicht vor.

Also verlassen sich einige zur Zeit darauf, daß halt irgendwann durch irgendwen irgendein Notvorstand bestellt wird, der dann wie durch ein Wunder alles alleine auf die Reihe bringt.
Ich würde dann jemand wählen, der sich mit Insolvenzrecht auskennt.

Ich habe mir jetzt lange genug von den Zuständen ein gründliches Bild gemacht, würde einen Posten im Präsidium übernehmen, bin auf diesem Gebiet ein absoluter Profi und würde solange jeden Freitag in die Geschäftsstelle in München gehen und dort zusammen mit dem Geschäftsstellenleiter arbeiten, bis wieder klar Schiff herrscht.

Das war mein konstruktiver Beitrag zum Thema "Karre aus dem Dreck ziehen". Wenn jetzt nicht genügend Vereine für eine aoMV stimmen, ist das Thema für mich erledigt. Gestern Nacht sind noch viele Ja-Stimmen eingegangen, und heute habe ich mich noch nicht dafür interessiert, weil wir in Bayern am 1. Mai ja auch noch andere wichtige Termine haben.

Prost!
Natürlich
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von Natürlich »

Kurze Frage zum besseren Verständnis:
Du bist nicht Teil des Präsidiums des BBVs? Bist aber dennoch regelmäßig in der Geschäftsstelle, um da Unterlagen einzusehen? Sonst könnstst du das alles ja nicht so genau wissen, oder?
DeBiliUs
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von DeBiliUs »

Das amtierende rechtmäßige Vorstands-Präsidium nach § 26 BGB besteht NUR NOCH aus dem Präsidenten. Der "Rest" hat seinen Rücktritt gegenüber dem BBV und dem Registergericht in München schriftlich erklärt.

Die weiteren Präsidiums-Mitglieder ergeben sich aus der Satzung und den Ordnungen.
Nach meinem Kenntnisstand sind das rechtmäßig zur Zeit die drei Landessportwarte (stimmberechtigt, aber keine Vertretungsbefugnis nach § 26 BGB).

Um zu einer qualifizierten Beurteilung der Lage zu kommen, habe ich mit sehr vielen verschiedenen Personen kommuniziert, die ich teils schon seit Jahren kenne: per SMS, eMail, Telefon, Handy, schriftlich und persönlich.

Es ging los am 15.03.2019, als ich in München im Registergericht beim Vereinsregister Einsicht in die komplette Mappe genommen habe (öffentlich, darf jeder). Vor allem die Notarurkunden waren interessant. Mein Erstkontakt war danach mittags um zwölf per Anruf/SMS übrigens der CHEF. Äh, falsch, der CHEFtrainer.

In der Geschäftsstelle habe ich mich mehrmals aufgehalten (durch Fahrtenbuch dokumentiert):
- als Zeuge bei Übergaben in der Geschäftsstelle (schriftlich mit Unterschrift dokumentiert)
- als Fragesteller zu mehreren wichtigen Punkten, um zu entscheiden, ob ich einen Präsidiumsposten übernehmen will (schriftlich dokumentiert), z.B. zur Versicherungslage
- um Unterlagen als Bote zu überbringen (schriftlich dokumentiert)
- um als Zeuge bei mehreren Übergabeaktionen außerhalb der Geschäftsstelle zu dienen (schriftlich dokumentiert)
- um vor allem einen Einblick zu bekommen, ob die nötigen Unterlagen zur Ausübung eines Präsidiumspostens nach § 26 BGB überhaupt in der Geschäftsstelle vorliegen (schriftlich dokumentiert, Ergebnis der Prüfung: absolute Katastrophe - Verstoß gegen Archivierungspflichten gegenüber Finanzamt, BLSV, ..., fehlende Protokolle, Beschlüsse, Verträge, ...)
- die von mir angeforderten Unterlagen sollten ÖFFENTLICH auf der Billardarea einzusehen sein (laut Satzung, Geschäftsordnung, Finanzordnung, ..., MV-Beschlüssen, ...)

Wenn die Unterlagen weder auf der Billardarea einzusehen sind noch in der Geschäftsstelle vorliegen: Was soll das bedeuten? Wie soll man sich an Beschlüsse des vorigen Präsidiums halten, wenn sie nicht bekannt gemacht werden? Gelten diese Beschlüsse überhaupt, wenn sie durch MEHRERE nicht ordentlich gewählte Personen des Präsidiums gefasst wurden? Rätsel ...

Jeder kann sich von der Rechtmäßigkeit meiner Aktionen selbst überzeugen, indem er sich den eigens dazu angelegten Ordner in der Geschäftsstelle zeigen lässt. Ich würde ihn sogar auf der nächsten außerordentlichen oder ordentlichen Mitgliederversammlung präsentieren, falls sich jemand unwohl fühlt.

Ich habe lange genug überlegt, ob und was ich da tue, und ich habe JEDE Menge Unterstützung.
Den Hinweis auf die Schlussbilanzsalden/Eröffnungsbuchungen habe ich übrigens am Montag, 29.04.2019 ca. 22 Uhr, von einem Ex-Mitglied des Präsidiums im persönlichen Gespräch erhalten, während eines allseits bekannten 9-Ball-Montagsturniers in München. Er wußte aber gar nicht, daß er mir den Hinweis gegeben hat. Also bin ich am Dienstag, den 30.04.2019, in die Geschäftsstelle gefahren und habe eine Frage gestellt.
Wie üblich: Schriftlich dokumentiert. Steht jedem zur Einsicht bereit.

Einen Großteil meiner Informationen habe ich aber auf der Billardarea gefunden, bzw. NICHT gefunden. Das kann jeder leicht nachvollziehen.


Jetzt noch zum Termin der aoMV (aus der Satzung des BBV):

§ 11 Die Außerordentliche Mitgliederversammlung (aoMV)
1. Das Präsidium kann aus wichtigem Grund eine außerordentliche MV einberufen. Es ist dazu verpflichtet, wenn 1/3 der Vereine die Einberufung schriftlich und in gleicher Sache beantragen. Ein entsprechender Antrag ist bei der Geschäftsstelle mittels Einwurf-Einschreiben einzureichen. Diese außerordentliche MV muss spätestens zwei Monate nach Zugang des Begehrens stattfinden.
2. Für die außerordentliche MV gilt § 10 mit der Maßgabe, dass die Einberufungsfrist vier Wochen und die Antragsfrist drei Wochen beträgt.

Also VIER Wochen heißt: 02.06.2019 minus vier Wochen ist der 05.05.2019. Weil das ein Sonntag ist, nehmen wir lieber den 04.05.2019.
Also EIN entsprechender Antrag heißt: Ich pack den ganzen eMail/Fax/Brief/Bote/Eule-Schriftverkehr in EINEN Umschlag und mache EIN Einschreiben, mit Zeugen, was da eingepackt wurde. Dann zücke ich mein BGB und schau mal, WER die aoMV einberufen darf, wenn der Präsident längere Zeit durch Untätigkeit, Nichtstun und Abwesenheit glänzt. Sportlich, sportlich ...
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von WolfgangNB »

@DeBiliUs

Eine Delegation ist also unangekündigt aus München nach Klingenberg gefahren. Unangekündigt deshalb, da der Präsi ja sonst anwesend gewesen wäre -> Achtung, mutmaßliche Aussage aus dem Text raus.

Im Gepäck das vorgefertigte Rücktrittsschreiben des Präsidenten. War ja dann ebenfalls abgesprochen.

Frage an alle hier:
Also ich weis nicht, aber ist das nicht Nötigung oder sollte das ein Vorschlag gewesen sein?

Ich finde die Art und Weise wie hier vorgegangen wird befremdlich. Die Flut an dubiosen Informationen und die persönlichen Angriffe einzelner Personen gehen mir an der Stelle einfach zu weit. Das ist alles nicht mehr korrekt was hier getan wird.

Sorry, aber ich bekomm mehrfach am Tag irgendwelche E-Mails mit Anschuldigungen, Verleumdungen, Aufrufen zu irgendwas, fehlerhaften Informationen zur Panikmache an die Vereine usw., usw.
Das ist alles nur noch Psychologische - Kriegsführung und Einschüchterungstaktik ( is ja wie wenn man eine Versicherung verklagt )!

Ich hoffe ich hab Etz keinen formellen Fehler drin. Sollte dies doch der Fall sein, entschuldige ich mich im Vorfeld schon dafür. Sorry !
Mir doch egal :-)
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