Chaosverband BBV!

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DeBiliUs
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von DeBiliUs »

1. Natürlich haben wir uns vorher angekündigt. Bei der zuletzt bekannten Adresse des Präsidenten. 700 km ist zu weit zum Späßle machen. Frag die Zeugen.

2. Natürlich, um einen "eleganten" Ausweg/Rückzug zu ermöglichen.

3. Das ist alles völlig korrekt. Wir haben Dich als kommissarischen Landessportwart Pool des BBV in den Verteiler gesetzt, weil Du im stimmberechtigten Präsidium bist.

4. Ich wünsche Dir noch einen schönen Tag.
Natürlich
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von Natürlich »

Ich finde das ehrlich gesagt auch etwas komisch, denn wie kannst du in eine geschlossene Geschäftsstelle fahren. Info auf der Billardarea: Geschäftsstelle des BBV bis 5.5.19 nicht besetzt.
Wie kommst du da an Infos, denn die einziege Person, die da jetzt zuständig ist, ist ja nach deinen Ausführungen der Präsident des BBV, zumal es nur einen einzigen Geschäfsstellenleiter und keine Vertretung gibt. War der Präsident dann am 30.4.19 anwesend?
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von DeBiliUs »

Die Geschäftsstelle des BBV beim BLSV ist im zweiten Stock (die diversen Zimmernummern auf der Billardarea sind übrigens falsch, sie beginnt mit 2). Da ich natürlich kein Hausverbot habe, kann ich da einfach in den Aufzug steigen, nachdem ich dem Pförtner freundlich Hallo gesagt habe, und klopfen. Warum ist das komisch?

Added in 14 minutes 42 seconds:
Es liegt übrigens eine befristete postalische Vollmacht vor, u.a. um Einschreiben anzunehmen, damit der Geschäftsstellen-Laden läuft. Profis halt.

Added in 32 minutes 8 seconds:
An die Vereine, die das Gefühl haben, sie müssten zwischen PEST (DA) und CHOLERA (NOT-DA) wählen: Ihr fühlt richtig. Hauptsache, ihr wählt.

Nehmt lieber Cholera/Cholerik, das kann man wenigstens behandeln.
Natürlich
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von Natürlich »

Das beantwortet aber doch nicht meine Frage, da ist keiner der im Moment für den BBV arbeitet, also hast du am 30.4. wohl den Präsidenten dort deine Frage gestellt und er hat sie beantwortet?
Ansonsten ist es wohl sehr fraglich, wo deine Antwort an diesem Tag hergekommen sein soll.
Das würde dann natürlich auch implizieren, dass der Präsident sehr wohl arbeitet, denn er muss ja als dein Ansprechpartner zur Verfügung gestanden haben.
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von DeBiliUs »

@Natürlich

Du befindest Dich im Irrtum, hoffentlich höflich ausgedrückt. Ob fahrlässig, vorsätzlich oder was auch immer, ist bereits Thema einer gründlichen, fundierten, außergewöhnlich konstruktiven Debatte über Haftungsrisiken durch sogenanntes "Rechtsscheinhandeln".

Schönen Feiertag noch. Der verlängert übrigens Abgabe- und Einreichungsfristen.
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von DeBiliUs »

Die kleinste bayerische Maßeinheit ist übrigens "ums Arschlecken". Haben wir kürzlich bei einer durch einen offiziellen C-Trainer Breitensport durchgeführten kostenpflichtigen VHS-MASSNAHME durch den Kommentar eines Teilnehmers gelernt. Man darf auch mal lachen beim trainieren, natürlich nur, wenn es laut Satzung/Ordnungen gestattet ist. War aber regelkonform.

Es hätte beinahe, also um obige bayerische Maßeinheit, ein gültiges Umlauf-Beschluss-Verfahren gegeben, also einstimmig. JA gilt, NIX gilt als Enthaltung, NEIN ist tödlich. Wir haben EINE einzige NEIN-Stimme kassiert. Ja sowas!

Also brauchen wir die ein-Drittel-Minderheiten-Quote. Die Auswertung wird heute, den 02.05.2019 gemacht. Da wirds spannend.
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von DeBiliUs »

JA, geschafft!
Einschreiben mit Rückschein: Sendungsnummer RT 2165 1899 0DE
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holli
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von holli »

Keine Ahnung, was Du da verschickt hast, aber es scheint ja ziemlich wichtig zu sein. In dem Fall verstehe ich aber nicht, warum Du Dich ausgerechnet für ein „Einschreiben mit Rückschein“ entschieden hast. Jeder, der sich ein wenig mit dieser Materie beschäftigt, weiss, dass diese Art der Zustellung bei Terminangelegenheiten äußerst „suboptimal“ ist. Ein Einwurfeinschreiben wäre hier angezeigt gewesen.
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von Blackmamba »

Ich finds schon traurig, daß es so weit gekommen ist und das in Bayern. Noch trauriger stimmt mich, daß hier statt konstruktiv an den Problemen zu arbeiten und diese gemeinsam zu beseitigen, ich nur gegenseitige Beschuldigungen und teilweise persönlich Beleidigungen lese. Ich bin hier nur ein sehr kleines Rad (Spieler aus Leidenschaft), aber Leute so werden die Probleme nicht kleiner und weniger. Man muß jetzt einfach versuchen das Beste aus der Situation zu machen und gemeinsam einen Weg finden um den BBV wieder in ruhige Fahrwasser zu bekommen. Das geht meiner Ansicht nach auf keinen Fall mit Paragraphen und Rechtsanwälten, sondern mit konstruktiver Zusammenarbeit. Ist nur meine Meinung, ich will mich hier nicht einmischen sondern nur versuchen, die Verantwortlichen Leute zu nachdenken zu bringen. Leute findet wieder eine Basis und geht aufeinander zu, statt euch gegenseitig zu beschimpfen, was passiert ist kann man nicht mehr rückgängig machen, aber die Zukunft kann man noch beeinflussen.
Gruß von Blackmamba
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von Hogl »

DeBiliUs hat geschrieben:Ich habe mir jetzt lange genug von den Zuständen ein gründliches Bild gemacht, würde einen Posten im Präsidium übernehmen, bin auf diesem Gebiet ein absoluter Profi.....

Nachdem ich jetzt tatsächlich alles gelesen habe, auch die (Teilweise) berechtigte Kritik an deinem Vorgehen und deiner Ausdrucksweise sowie dem Ton den du an den Tag legst, bin ich mir nicht sicher, ob ich beruhigt sein soll.
Und nein, ich lasse mich hier nicht auf eine weitere Diskussion ein.
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von WolfgangNB »

§ 11 Die Außerordentliche Mitgliederversammlung (aoMV)
1. Das Präsidium kann aus wichtigem Grund eine außerordentliche MV einberufen. Es ist dazu verpflichtet, wenn 1/3 der Vereine die Einberufung schriftlich und in gleicher Sache beantragen. Ein entsprechender Antrag ist bei der Geschäftsstelle mittels Einwurf-Einschreiben einzureichen. Diese außerordentliche MV muss spätestens zwei Monate nach Zugang des Begehrens stattfinden.

Heute versendete E-Mail

Sehr geehrter Herr Ludwig,

hiermit fordern wir Sie höflich auf, nach § 37 BGB (Berufung auf Verlangen einer Minderheit) , eine außerordentliche Mitgliederversammlung am Sa., den 02.06.2019 um 10 Uhr im Großen Saal des BLSV in München einzuberufen.

Der Termin soll dann wohl als Vorschlag dienen, den weiter oben steht ja was anderes.
Mir doch egal :-)
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von holli »

Sieh an, da steht ja sogar explizit „Einwurf-Einschreiben“...
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von HansDirsch »

Einschreiben-Rückschein ist "höherwertig" (kostet ja auch mehr als das Doppelte), weil der Absender die Bestätigung kriegt, dass zugestellt wurde. Es wurde also mehr als nötig gemacht, die Zustellung ist wirksam.
Nachdenken geht auch vorher!
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von DeBiliUs »

Satzung § 11 Die Außerordentliche Mitgliederversammlung (aoMV)
1. (...)
2. Für die außerordentliche MV gilt § 10 mit der Maßgabe, dass die Einberufungsfrist vier Wochen und die Antragsfrist drei Wochen beträgt.

Sieh an, da steht ja sogar explizit "vier Wochen". Nicht ein Monat oder zwei. 4 x 7 Tage = 28 Tage. Heute ist der letzte Tag, an dem der Präsident noch handeln kann.

Da ihm selbst längst klar ist, daß sich hier ein Team von kompetenten Personen allzusehr für die Vergangenheit interessiert, kann er sich nicht länger vor seiner Verantwortung drücken.
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holli
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Re: Chaosverband BBV!

Beitrag von holli »

HansDirsch hat geschrieben:Einschreiben-Rückschein ist "höherwertig" (kostet ja auch mehr als das Doppelte), weil der Absender die Bestätigung kriegt, dass zugestellt wurde. Es wurde also mehr als nötig gemacht, die Zustellung ist wirksam.

Das ist Unsinn.
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