cuechanger hat geschrieben:Ein generelles Verbot würde -wenn es speziell auf Nikabs/Burkas zielt- sich mit der Grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit (Art.4), dem Recht auf persönliche Entfaltung (Art.2) und dem Recht auf freien Zugang zu allen öffentlichen Ämtern unabhängig der Religion (Art.33) beißen [...]
BOO-YAH, cuechanger: https://www.youtube.com/watch?v=rs0Gaot55sk
"Nach der Klage einer französischen Staatsbürgerin muslimischen Glaubens hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Juli 2014 folgendes Urteil gefällt: Das durch das Gesetz vom 11. Oktober 2010 auferlegte Verbot der Gesichtsverschleierung widerspricht nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention. Es verstößt weder gegen Artikel 8 (Recht auf Respekt des Privat- und Familienlebens), noch gegen Artikel 9 (Recht auf Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit) der Konvention. Der Gerichtshof hat ferner befunden, dass auch Artikel 14 (Diskriminierungsverbot) nicht verletzt wird und geurteilt, dass diese Maßnahme, auch wenn sie negative Auswirkungen auf die Lage muslimischer Frauen hat, die aus religiösen Beweggründen die Komplettverschleierung in öffentlichen Bereichen wünschen, dennoch objektiv und vernunftmäßig begründbar ist."
(von: http://www.ambafrance-de.org/Laizitat-T ... Frankreich)
Warum habe ich dieses Urteil nicht schon früher gefunden?
Im übrigen darf man Dich nur nicht in Deiner Religion einschränken (ich persönlich glaube ja eher an das Fliegende Spaghettimonster), wohl aber jedoch an deren AUSÜBUNG.
Heisst konkret, auch mein Handeln ist durch geltende Gesetze beschränkt. Gutes Beispiel hier auch Schächten bei Tieren, das nicht so wie religiös gewünscht erlaubt ist! (Aber immernoch erlaubt, weil manche Menschen in der Gesetzgebung verwirrt sind.)
Oder daß eine Moschee genauso durch eine Baugenemigung muss.
Cheers and booyah!