Verkauf unseres Vereinsheimes

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miramanee
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Verkauf unseres Vereinsheimes

Beitrag von miramanee »

Hallo,

das Gebäude wo unser Vereinsheim steht wird wahrscheinlich an die Stadt verkauft werden die dann dort neue Wohnungen bauen wird.

Nun meine Frage muss die Stadt und als Verein neue Räume bereitstellen oder was können wir geltend machen?

kennt sich da einer aus?
tonimontana
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Re: Verkauf unseres Vereinsheimes

Beitrag von tonimontana »

Hallo
kommt auf dem Vertrag an . Wie lang besteht er noch ?

MFG
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miramanee
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Re: Verkauf unseres Vereinsheimes

Beitrag von miramanee »

das weiß ich jetzt nicht muss am Dienstag unseren Verwalter fragen.
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tintin
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Re: Verkauf unseres Vereinsheimes

Beitrag von tintin »

Dem Billard Verein Uetersener SG ist fast dasselbe passiert, allerdings waren sie Mieter von Räumen, die der Stadt gehörten. Sie mussten kurzfristig ausziehen und die Stadt war zu keinerlei Leistung verpflichtet (und die Stadt hat auch nichts geleistet). Musste der Verein komplett allein stemmen.

Kannst dich ja mal an die wenden:
http://www.usg-billarddart.de

Gruß, tintin.
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Re: Verkauf unseres Vereinsheimes

Beitrag von Stingray »

miramanee hat geschrieben:Hallo,

das Gebäude wo unser Vereinsheim steht wird wahrscheinlich an die Stadt verkauft werden die dann dort neue Wohnungen bauen wird.

Nun meine Frage muss die Stadt und als Verein neue Räume bereitstellen oder was können wir geltend machen?

kennt sich da einer aus?

Also ich interpretiere jetzt mal Dein Posting folgendermaßen:

Sachverhalt
Der Verein ist Mieter in einem Gebäude, das bisher einem privaten Eigentümer gehört. Dieser will die Liegenschaft an die Stadt verkaufen.

Variante 1
Das Mietverhältnis ist auf längere Frist abgeschlossen und läuft z. B noch bis 2020. Gerade bei gewerblichen Liegenschaften sind langjährige Kontrakte recht häufig vorzufinden, also z. B. auf 10 Jahre abgeschlossene Verträge. Dann verkauft der bisherige Eigentümer die Miet-Kontrakte mit an die Stadt. So etwas mindert üblicherweise den Preis der Immobilie, da die Nutzbarkeit der Liegenschaft dadurch eingeschränkt und eine beabsichtigte Umwidmung (oder gar Abriss) erschwert wird. Der neue Eigentümer (Stadt) muss dann die laufenden Mietverträge fristgemäß kündigen oder aber mit den Mietparteien eine vorzeitige Beendigung der Verträge in jedem der einzelnen Fälle aushandeln.

Variante 2
In Eurem Mietvertrag gibt es eine Klausel für den Fall der Veräußerung oder Verlust des Gebäudes (Verlust z. B. durch Elementarschäden, Brand, Terroranschlag, Krieg, etc.). Diese könnte beinhalten, dass der Vermieter von Folgeansprüchen frei wird, dadurch dass der Vertrag durch Eintreten einer der genannten Umstände automatisch endet. So etwas ist aber eher selten. Untervariante ist die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung unter festgelegten Umständen. Das gibt es häufiger, allerdings muss dann die außerordentliche Kündigung trotzdem wirksam erklärt werden.

Variante 3
Euer Mietvertrag endet ohnehin und wird nun einfach nicht mehr verlängert.

In den Fällen der Varianten 2 und 3 habt Ihr gar keine Ansprüche. Ihr müsst fristgemäß ausziehen und fertig. Im Falle der Variante 1 solltet Ihr in Verhandlungen mit der Stadt eine für beide Parteien zweckmäßige Lösung ausverhandeln. Die Stadt ist dann Euer neuer Vermieter und Vertragspartner bzw. Verhandlungsgegner. Hier habt Ihr entweder den Anspruch auf Erfüllung des Vertrags, also Fortbestehen des Mietverhältnisses bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit, oder aber auf Schadlosstellung, respektive bei zu deklarierendem hohem öffentlichen Interesse auf Entschädigung, z. B. durch Bereitstellung geeigneter Ersatzräumlichkeiten gemäß einer zu schließenden neuen Vereinbarung oder Einräumung einer verlängerten Übergangsfrist oder/und einer zu leistenden Entschädigungszahlung, etc.

Hinweise
Dies ist keine valide Rechtsberatung, sondern meine persönliche private Ansicht aufgrund der mir vorliegenden unvollständigen Informationen und meiner nicht vertieften Fachkenntnisse im Mietrecht. Ihr solltet auf jeden Fall den Mietvertrag juristisch prüfen lassen und für Verhandlungen gemäß Variante 1 einen Anwalt mit Fachkenntnissen im Mietrecht, Vereinsrecht, Gesellschaftsrecht und Verwaltungsrecht mandatieren. Die Stadt ist außerdem nicht 'die Stadt', sondern die Liegenschaft wird vermutlich erworben werden durch eine dafür von 'der Stadt' beauftragte Körperschaft öffentlichen Rechts, eine Genossenschaft oder eine BGB Gesellschaft. Ihr als Verein seid eine Körperschaft privaten Rechts, vertreten durch die gemäß Satzung auf Grundlage des Vereinsrechts dazu befugten Mitglieder des Vorstands als geschäftsführendem Organ des Vereins.

Bitte beim nächsten Mal im Eingangsposting ein paar konkretere Informationen darlegen; das erleichtert die Sache ungemein. Ansonsten wünsche ich Euch gutes Gelingen bei allem, was ansteht...!
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miramanee
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Re: Verkauf unseres Vereinsheimes

Beitrag von miramanee »

so hallo bin wieder da :-)

@ Stingray danke für die ausführliche Erklärung

also ich habe mal bei uns nachgefragt und es ist so wenn der Besitzer verkauft dann müssen wir leider raus wir bekommen so 2 Monate Zeit :-(

das bedeutet denke ich das die Stadt und nichts neues suchen muss? oder müssen wir vielleicht unter die Obhut unseres Sportverbandes? würde das was helfen?
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Re: Verkauf unseres Vereinsheimes

Beitrag von Moby »

Nein, ich denke, Ihr werdet niemanden finden, der Eure Arbeit machen wird.

Wer ist bezüglich des Mietvertrags euer Vertragspartner? Jetzt noch euer Vermieter, künftig die Stadt. Also sind das eure primären Ansprechpartner, mit denen ihr euch verständigen solltet.

Den Mietvertrag habt ihr auch nicht mit dem Sportverband. Vielleicht kann der Euch Tipps geben, aber mehr auch nicht. Die werden euch keine neue spielerische Bleibe suchen.
...total talentbefreit ...
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Re: Verkauf unseres Vereinsheimes

Beitrag von Steelman »

Guten Abend, ich würde mich auf jeden Fall mal an euren Stadtsportbund wenden. Die haben die Möglichkeit auszuloten ob ihr Förderung (Kohle)
beantragen könnt z.B. für Umzugskosten. Evtl. dann auch über den Landessportbund.
Wir hatten vor Jahren den ähnlichen Fall und hätten Gelder bekommen, leider muss ein Antrag immer vor der Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages erfolgen. :-(

Viel Erfolg und die Grüße

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Re: Verkauf unseres Vereinsheimes

Beitrag von Avathar »

Was Ihr vielleicht versuchen könntet, um die Suche nach einer geeigneten Lösung anzustoßen, wäre bei "der Stadt" mal anzufragen, ob es zur Zeit nicht irgendwelche tauglichen Hallen im Stadtgebiet gäbe, die für die Übergangszeit, oder besser dauerhaft verfügbar wären. Dies würde u.U. bedeuten, dass Ihr Euch mit etwas Aufwand und Fantasie "einrichten" müsstet (sprich z.B. bei einer alten Lagerhalle z.B. ein paar Leichtbauwände samt Decke (mit Glaswolle in den Hohlräumen) ziehen, um Heizkosten usw zu sparen, Toilettenräume müssten u.U. "gangbar" gemacht werden usw, aber am Ende könnte die Stadt als Pächter Euch als öffentlich wertvoller Bestandteil des Gesellschaftslebens der Stadt sicherlich vernünftige Konditionen anbieten, in Verbindung mit den Ideen von Steelman, lässt sich vielleicht was deichseln?
Ob sowas für Euch und Eure Stadt in Frage kommt, ist natürlich fraglich, aber zumindest "worth a shot", wenn Ihr die entsprechenden Talente im club zusammen bekommt um sowas selbst zu machen ...

Später, wenn es zu einer dauerhaften Einigung kommen würde, könntet Ihr dann Schritt für Schritt das Ganze aufhübschen ...

(OK, ich BIN hoffnungsloser Optimist in solchen Fällen)
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